Vorfahrt und Vorrang

Der Unterschied zwischen Vorfahrt und Vorrang? Bei einer Vorfahrtsituation kreuzen sich zwei Fahrbahnen. Vorrang hingegen regelt die Reihenfolge, wenn sich Verkehrsteilnehmer begegnen, also beispielweise gegenüberstehen wie hier im Bild, oder wenn Fußgänger und Fahrzeuge aufeinander treffen.

Tangentiales Linksabbiegen vorgeschrieben

tangentiales LinksabbiegenDiese Methode des Abbiegens wird auch »Amerikanisches Linksabbiegen« genannt, weil nach dem zweiten Weltkrieg die Besatzungstruppen den Europäern gezeigt haben, wie das Linksabbiegen viel besser funktioniert. In den Verkehrsregeln der DDR war dieses Prinzip auch schon immer fest verankert. Erst seit 1992 steht auch in der deutschen Straßenverkehrsordnung, dass aufeinander zu fahrende Linksabbieger im Regelfall voreinander abbiegen müssen, es sei denn, die Bauart der Kreuzung lässt das nicht zu (§ 9 Abs. 4). Vorteil: Mehrere gegenüber stehende Linksabbbieger blockieren sich nicht gegenseitig. Gefahr: Oft kann man den Gegenverkehr erst sehr spät erkennen (wie im Bild gezeigt). Dann muss man sich vorsichtig in die Kreuzungsmitte hineintasten.

Abgesenkter Bordstein: Als Letzter fahren!

abgesenkter BordsteinEndlich eine Verkehrsregel, auf die alle gewartet haben. Die alte Frage »Wer hat denn hier Vorfahrt?« ist nun geklärt (nämlich im § 10 StVO): Wer aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein in den Verkehr einfahren will, muss bis zuletzt warten. Von solchen Straßenteilen kommend, hat man keine Vorfahrt. Eine Ausnahme wäre es, wenn durch ein gesondert aufgestelltes, die Vorfahrt regelndes Schild die Einmündung mit dem abgeflachten Bordstein ausdrücklich bevorrechtigt wird (etwa durch das Zeichen »Vorfahrt gewähren«), denn die Schilder-Regelung geht der allgemeinen vor. Übrigens: Wer sich nicht sicher ist, wie er die Vorfahrtlage nun deuten soll, der muss sich besonders vorsichtig verhalten. Eventuell verzichtet man lieber auf die Vorfahrt und versucht, sich mit dem anderen Verkehrsteilnehmer zu verständigen.

Verkehrsberuhigter Bereich: Wartepflicht

Ende des verkehrsberuhigten BereichsBevor man einen verkehrsberuhigten Bereich verlässt und in die "Hauptstraße" einfährt, muss man den Fahrzeugen dort Vorfahrt gewähren. Dazu braucht kein vorfahrtregelndes Verkehrsschild aufgestellt zu sein, denn diese Vorschift ergibt sich, genau wie im Falle des abgesenkten Bordsteins, bereits aus § 10 der Straßenverkehrs-Ordnung. »Rechts vor links« gilt also an solchen Stellen ausdrücklich nicht, selbst dann nicht, wenn zwischen dem Verkehrszeichen (»Ende des verkehrsberuhigten Bereichs«) und der Einmündung erst noch einige Meter zurückgelegt werden müssen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Fahrzeugen Vorrang gewähren

Regel "rechts vor links" beachten

Fußgänger auf dem Gehweg vorbeigehen lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-102 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verkehrszeichen gibt Vorfahrt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-102

Verkehrszeichen 1

Verkehrszeichen 3

Verkehrszeichen 2

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-009 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. Wie müssen sie sich im Regelfall verhalten?

Sie biegen voreinander ab

Sie fahren einen weiten Bogen und biegen hintereinander ab