Überholverbot am Zebrastreifen!
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Paragraph 26 drückt es leider sehr allgemein aus: »An Überwegen darf
nicht überholt werden«. Bedeutet das etwa wörtlich, man darf dort gar nicht
und niemanden überholen?
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Ja, der Wortlaut der Straßenverkehrsordnung legt das zumindest nahe.
Es spielt also keine Rolle, ob man ein mehrspuriges Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad
überholen möchte. Dabei kommt es übrigens nicht einmal darauf an, ob
in diesem Moment ein Fußgänger den Überweg überqueren möchte. Dieses Überholverbot
gilt grundsätzlich, weil im § 26 StVO nicht die Rede von irgendwelchen Ausnahmen ist.
In erster Linie sollten natürlich Situationen entschärft werden, die
für Fußgänger sehr gefährlich werden können.
Beispiel:
Ein Fahrzeug wartet vor dem Überweg auf einen Fußgänger, ein anderer Fahrer überholt,
kann natürlich den Fußgägner hinter dem wartenden Auto nicht sehen. Obwohl es allein
schon der Kraftfahrerverstand mit sich bringen sollte, dass man in einer solchen
Situation nicht überholt, steht diese Vorschrift nun in der verschärften Form in der StVO.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-005 / 3 Fehlerpunkte
Was gilt unmittelbar vor und auf Zebrastreifen?
Es darf nicht
- geparkt werden
- gehalten werden
- überholt werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-106 / 3 Fehlerpunkte
Warum ist rechtzeitiges Bremsen beim Annähern an Zebrastreifen besonders wichtig?
Damit die Räder rechtzeitig blockieren
Damit Auffahrunfälle vermieden werden
Damit Fußgänger nicht erschreckt oder verunsichert werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?

Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen
Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen
Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind
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