Überholverbot am Zebrastreifen!

Fußgängerüberweg: Überholverbot

Paragraph 26 drückt es leider sehr allgemein aus: »An Überwegen darf nicht überholt werden«. Bedeutet das etwa wörtlich, man darf dort gar nicht und niemanden überholen?

Ja, der Wortlaut der Straßenverkehrsordnung legt das zumindest nahe. Es spielt also keine Rolle, ob man ein mehrspuriges Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad überholen möchte. Dabei kommt es übrigens nicht einmal darauf an, ob in diesem Moment ein Fußgänger den Überweg überqueren möchte. Dieses Überholverbot gilt grundsätzlich, weil im § 26 StVO nicht die Rede von irgendwelchen Ausnahmen ist.

In erster Linie sollten natürlich Situationen entschärft werden, die für Fußgänger sehr gefährlich werden können.

Beispiel:

Ein Fahrzeug wartet vor dem Überweg auf einen Fußgänger, ein anderer Fahrer überholt, kann natürlich den Fußgägner hinter dem wartenden Auto nicht sehen. Obwohl es allein schon der Kraftfahrerverstand mit sich bringen sollte, dass man in einer solchen Situation nicht überholt, steht diese Vorschrift nun in der verschärften Form in der StVO.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-003 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie an Zebrastreifen besonders vorsichtig fahren?

Wenn Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Wenn ein anderes Fahrzeug bereits vor dem Zebrastreifen wartet

Wenn die Sicht auf den Zebrastreifen behindert ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-005 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt unmittelbar vor und auf Zebrastreifen?

Es darf nicht

- geparkt werden

- überholt werden

- gehalten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-006 / 3 Fehlerpunkte

Ein Radfahrer verhält sich falsch, indem er ohne abzusteigen die Fahrbahn auf einem Zebrastreifen überqueren will. Was ist richtig?

Weiterfahren, weil der Radfahrer warten muss

Nachgeben und den Radfahrer überqueren lassen

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