Verkehrsberuhigter Bereich

»Was sind die Unterschiede zwischen Spielstraße, Fußgängerzone, 30-Zone und verkehrsberuhigtem Bereich?«

 

Es gelten jeweils unterschiedliche Verkehrsregeln.

verkehrsberuhigter Bereich   Verkehrsberuhigter Bereich: Zwar darf hier jeder hineinfahren, aber weil dort nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist, sollte man darauf wenn möglich verzichten. Kinder dürfen überall spielen. Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt, außer zum Be- oder Entladen und Ein- oder Aussteigen. Beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich muss man der Querstraße Vorfahrt gewähren.

 
Verbot für Fahrzeuge aller Art
Spielstraße
   Spielstraße: Dieser Begriff ist schon recht alt, als man den Begriff »verkehrsberuhigter Bereich« noch gar nicht kannte. Das Schild soll zeigen: Hier muss überall mit spielenden Kindern gerechnet werden, und deshalb dürfen normalerweise auch keine Fahrzeuge hineinfahren (oberes Schild: Verbot für Fahrzeuge aller Art). Meistens wird es den Anwohnern per »Anlieger frei« aber doch erlaubt, um wenigstens bis zu ihren Wohnungen fahren zu können.
 
 
Fußgängerzone   Fußgängerzone: Auch hier ist üblicherweise Kraftfahrzeugverkehr nur ausnahmsweise, meistens zu bestimmten Zeiten gestattet (z.B. »Lieferverkehr frei von 8-11 Uhr«). Dann dürfen die Fahrzeuge dort nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

 
Tempo-30-Zone
Ende der Tempo-30-Zone
 

Tempo-30-Zone: Hier gibt es keine Zufahrtbeschränkung. Fahrzeugführer müssen abseits der Hauptstraßen mit der Einrichtung von Tempp-30-Zonen rechnen!

Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt überall 30 km/h, also etwa fünfmal schneller* als in der Fußgängerzone oder im verkehrsberuhigten Bereich. Die Geschwindigkeitbeschränkung wird erst durch das entsprechende Zonen-Ende-Schild (unten) aufgehoben.

 

 

* Schrittgeschwindigkeit wird von der deutschen Rechtsprechung zwischen 4 und 7 km/h angesiedelt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-114 / 3 Fehlerpunkte

Wer darf auf dieser Straße mit einem Kraftfahrzeug fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-114

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