Schilderbrücken sind amtliche Verkehrszeichen

Die Verkehrsregulierung auf Autobahnen hat technische Fortschritte gemacht. Dazu zählen auch die über der Fahrbahn angebrachten Schilderbrücken, die im Amtsdeutsch „Wechselverkehrszeichen” heißen. Auf denen können bei Bedarf verschiedene Symbole gezeigt werden, meistens Verkehrszeichen.

Schilderbrücke mit Höchstgeschwindigkeit und Überholverbot

Befolgt man die dort gezeigte Höchstgeschwindigkeit, so verhindert das möglicherweise die Bildung oder Verschlimmerung eines Staus, denn natürlich sind diese Anlagen mit einem Zentralrechner verbunden. Der erhält über Kontaktschleifen Daten über die Menge der Fahrzeuge, die sich auf der Autobahn befinden.

So weit, so gut. Leider halten einige Fahrer die Schilderbrücken für bloße Empfehlungen, aber man muss die Symbole wie normal aufgestellte Verkehrszeichen befolgen. Sie sind also gültige offizielle Streckenverbote.

Bitte nicht enttäuscht sein, wenn mit den Leuchtzeichen ein Stau angekündigt wird, aber kein Stau kommt. Die Anlage hat dann funktioniert und Ihnen die Warterei erspart. Staus entstehen durch recht komplexe Bewegungsmuster; Ziel des Computerprogrammes ist es unter anderem dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge weit vor dem Stau-Ende moderat abgebremst werden, damit sich die Stau-Welle gar nicht erst rückwärts fortpflanzen kann.

Die Rechtsgrundlage für Schilderbrücken befindet sich in § 39 Absatz 4 StVO, Satz 2:

„Abweichend von den abgebildeten Verkehrszeichen können in Wechselverkehrszeichen die weißen Flächen schwarz und die schwarzen Sinnbilder und der schwarze Rand weiß sein, wenn diese Zeichen nur durch Leuchten erzeugt werden.”

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.18-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Richtgeschwindigkeit gilt für Pkw und Motorräder auf Autobahnen?

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