Polizei bekommt neue Sirene

Streifenwagen sind bald mit einer neuen Polizeisirene unterwegs: Neben der bekannten Leuchtschrift STOP POLIZEI werden Polizeifahrzeuge künftig mit roten Blinklichtern und einem schrillen Heulsignal ausgerüstet. Spätestens wenn die Sirene eingeschaltet wird, heißt es für den Vorausfahrenden »rechts ran!«

Möchten Sie mal Probe hören? Kojak lässt grüßen! Drehen Sie Ihre Lautsprecher aber besser auf leise, bevor Sie den Test machen. Oder möchten Sie die beiden Sounds lieber downloaden, zum Beispiel als fiese Klingeltöne für's Handy? Bitte sehr:

Download polizei_martinshorn.mp3 (49 kB)
Download polizeisirene_neu.mp3 (34 kB)

(Achtung, die sind wirklich sehr laut!)
 

Wozu?

Wann werden neuen die Signale eingesetzt, und warum reichen die alten nicht mehr aus? Im Verkehrsministerium ist man der Ansicht, dass die traditionellen Signale oft genug zu Missverständnissen geführt haben, wodurch gefährliche Situationen entstanden sind.

Beispiel: Polizeibeamte im Streifenwagen wollen das vorausfahrende Fahrzeug stoppen (also zwecks Kontrolle aus dem Verkehr ziehen). Dazu können die Beamten zunächst das spiegelverkehrte Anhaltesignal STOP POLIZEI auf dem Dach einschalten, welches der Fahrzeugführer richtig herum im Rückspiegel sieht. Wenn der betroffene Fahrer darauf aber nicht reagiert, konnte bislang nur noch das Martinshorn als akustische Verstärkung eingeschaltet werden. Aber das plötzlich einsetzende Martinshorn könnte der Vorausfahrende mit dem Signal »Freie Bahn schaffen!« verwechseln, worauf er dann erst recht nicht anhält.

Die Lösung laut Verkehrsministerium (Pressemitteilung vom 30.08.2005): neue Signale einführen! Die müssen so auffällig sein, dass selbst Schlafmützen sie bemerken. Wer die Leuchtanzeige STOP POLIZEI verschläft, weil er selten in den Spiegel schaut, bekommt zukünftig noch zwei weitere Muntermacher serviert:

  • ein grellrot blitzendes Signallicht auf dem Dach des Polizeiwagens und
  • wenn das immer noch nicht wirkt, die neue Sirene mit dem Heulton.

Diese Signalkette macht demnächst unmissverständlich klar: »He, Sie da vorne, gefälligst anhalten!«. Die Straßenverkehrs-Vorschriften werden entsprechend ergänzt; und weil alle Verkehrsteilnehmer die StVO und StVZO regelmäßig lesen (speziell diejenigen, die bereits an STOP POLIZEI scheitern), sind die Missverständnisse vermutlich bald beseitigt.

Das beliebte Tatü-Tata mit Blaulicht wird nicht so schnell aussterben; beides zusammen bedeutet auch in Zukunft »Einsatzfahrzeug, Bahn frei!«.

 


Die vollständige Pressemitteilung

Bundesminsterium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 30.08.2005:

Stolpe und Schily: Neues Anhaltesignal der Polizei macht den Straßenverkehr noch sicherer

Das Erscheinungsbild der Polizeifahrzeuge wird sich künftig ändern. Autofahrer müssen sich auf neue, zusätzliche optische und akustische Signale einstellen. Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe und Bundesinnenminister Otto Schily haben heute in Berlin die neuen Anhaltesignalgeber für Polizeifahrzeuge vorgestellt. Zu der bekannten Leuchtschrift "STOP POLIZEI" kann zukünftig zusätzlich ein rotes Blinklicht nach vorn und ein akustischer Heulton "YELP-Signal" eingeschaltet werden.

Bundesverkehrsminister Stolpe erklärt dazu: "Das neue Anhaltesignal der Polizei wird die Verkehrssicherheit auf den deutschen Straßen weiter verbessern. Blaulicht und Martinshorn signalisieren den Autofahrern, dass sie möglichst schnell den Weg frei machen sollen. Das bisherige Signal führt daher häufig zu Missverständnissen. Der Fahrer im vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Wagen muss entscheiden, ob er sofort die Straße räumt oder ob er dem Anhaltesignal Folge leistet. So entstehen oft gefährliche Verkehrssituationen, auch für unbeteiligte Autofahrer. Das zusätzliche rote Blinklicht und das ergänzende akustische Signal geben den Straßenverkehrsteilnehmern künftig ein eindeutiges Zeichen."

Bundesinnenminister Schily erklärt dazu: "Die Verbesserung der Sicherheit unserer Polizeibeamtinnen und -beamten ist ein wichtiges und permanentes Anliegen. Das zusätzliche rote Blinklicht und der neue akustische Heulton stellen die notwendige Eindeutigkeit polizeilicher Zeichen und Weisungen beim Anhaltevorgang her. Dadurch wird der Eigenschutz der einschreitenden Polizeibeamten erhöht. Dieser von allen Polizeien des Bundes und der Länder getragene Vorschlag wird von mir ausdrücklich begrüßt."

Das Anhalten von Kraftfahrzeugen soll damit künftig wie folgt ablaufen: Das Polizeifahrzeug fährt hinter dem anzuhaltenden Verkehrsteilnehmer und schaltet den Anhaltesignalgeber "STOP POLIZEI" ein. Reagiert der Fahrzeugführer nicht, wird das rote Blinklicht kurz zugeschaltet. Der Fahrzeugführer wird aufmerksam, sieht in den Rück-/Seitenspiegel und erkennt die Schrift "STOP POLIZEI". Das rote Blinklicht ist nur nach vorn gerichtet und nur für den angesprochenen Verkehrsteilnehmer erkennbar. Sollte er auch dieses Signal nicht bemerken, kann das "YELP- Signal", das sich signifikant vom Martinshorn unterscheidet, eingeschaltet werden. Spätestens dann wird der Fahrzeugführer aufmerksam und kann der Aufforderung zum Anhalten in angemessener Weise Folge leisten.

Stolpe wird jetzt die notwendige Änderung der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung einleiten. Die Verordnung muss noch vom Bundesrat gebilligt werden.


 


 
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Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?

Für alle Fahrzeuge, die sich auf der Straße befinden

Nur für Sie

Für alle nachfolgenden Fahrzeuge

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Aus einem unmittelbar vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug wird Ihnen eine rot leuchtende Winkerkelle gezeigt. Was bedeutet dies?

Sie müssen dem Fahrzeug folgen und hinter ihm anhalten

Sie müssen das Zeichen nicht beachten

Sie werden aufgefordert, abzubiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-008 / 3 Fehlerpunkte

An einem direkt vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug leuchtet "BITTE FOLGEN" auf. Welche Bedeutung hat das?

Alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren, müssen dem Polizeifahrzeug folgen

Nur Schwertransporte müssen dem Polizeifahrzeug folgen

Nur Sie müssen dem Polizeifahrzeug folgen