Kinder unter 10 Jahren:
Keine Haftung im Straßenverkehr!

Kinder werden vom Gesetz besonders geschützt

Kinder sind für Fehler, die sie im Straßenverkehr machen, vor ihrem zehnten Geburtstag nicht verantwortlich. Die frühere Altersgrenze bei sieben Jahren wurde mit dem neuen Schadensersatzrecht vom 1.8.2002 heraufgesetzt.

Wenn ein neunjähriges Kind einen Unfall verursacht, muss es den entstandenen Schaden nicht ersetzen, auch die Eltern haften normalerweise nicht. Fährt das Kind zum Beispiel mit dem Fahrrad unachtsam auf die Straße, und kommt es deswegen zu einem Ausweichmanöver eines Autofahrers, der dabei parkende Fahrzeuge beschädigt, dann muss nach neuem Recht der Fahrzeughalter für den entstandenen Schaden haften. Das Kind hat sogar Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn es bei dem Unfall verletzt wird.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Kinder den Gefahren des modernen Straßenverkehrs bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr noch nicht gewachsen sind. Aber auch ältere Kinder werden noch geschützt, wenn sie von ihrem Entwicklungsstand nicht in der Lage sind, die Gefahr richtig einzuschätzen.

Ausnahmen von der neuen Gesetzeslage gibt es nur, wenn das Kind den Unfall absichtlich herbeigeführt hat, oder die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ob Letzteres zutrifft, hängt vom Einzelfall ab. In einem reinen Wohngebiet kann von Eltern aber nicht verlangt werden, dass sie ihr Kind ständig unter Kontrolle halten. Hier heißt es also nach wie vor: Runter mit dem Gas, besonders aufmerksam fahren und immer mit Kindern rechnen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-002 / 3 Fehlerpunkte

In einem Wohngebiet rollt ein Ball vor Ihr Fahrzeug. Wie müssen Sie reagieren?

Weiterfahren, weil Kinder gelernt haben, am Fahrbahnrand stehen zu bleiben

Dem Ball ausweichen und weiterfahren

Sofort bremsen, weil Kinder auf die Fahrbahn laufen könnten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich Kindern, die auf dem Gehweg spielen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Nur kräftig hupen und weiterfahren

Langsamer fahren und bremsbereit sein

Unverändert weiterfahren, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02.003 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist zu rechnen, wenn man sich Kindern nähert?

Mit unüberlegtem Verhalten der Kinder

Mit verkehrsgerechtem Verhalten der Kinder

Mit schnellem und richtigem Reagieren der Kinder