Motorräder dürfen innerorts den Fahrstreifen frei wählen

Scheinbar eine Selbstverständlichkeit, dass innerhalb geschlossener Ortschaften Motorradfahrer die gleichen Rechte wie Pkw-Fahrer haben. Aber es ist noch gar nicht so lange her, da brauchten sie immer einen guten Grund, die rechte Fahrspur zu verlassen.

Furchtbare Zeit! Als ich meinen Fahrlehrer-Beruf begann (1986), durften es sich Motorradfahrer in der Prüfung nicht erlauben, bei mehreren Fahrstreifen innerhalb von Ortschaften irgend etwas anderes als die rechte Spur zu benutzen, wenn es dafür keinen Grund gab (den auch ein kleinlicher Prüfer nachvollziehen konnte). Diese Vorschrift stammte aus den frühen Tagen der StVO und es ist gut, dass es sie nicht mehr gibt.

Mit Kopfschütteln denkt man aber an das aus der selben Zeit stammende und noch immer geltende Recht, das es Pkw-Fahrern erlaubt, Motorradfahrer im Überholverbot zu überholen. Umgekehrt ist es jedoch verboten...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.07-002 / 3 Fehlerpunkte

Für welche Kraftfahrzeuge gilt innerorts die freie Fahrstreifenwahl?

Für alle Kraftfahrzeuge bist zulässiger Gesamtmasse

Für alle Kraftfahrzeuge bist zulässiger Gesamtmasse