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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern panthera-os
02.05.2007, 10:44 Uhr

links abbiegen von rechts abknickender Vorfahrt

Hallo zusammen,
laut §9 Absatz 3 StVO dachte ich immer, dass ich, wenn ich links abbiegen will, auch bei einer rechts abbiegenden Vorfahrtstrasse, dem Gegenverkehr Vorrang lassen muss. Nun meinte eine Bekannte, dass man auch beim Verlassen der Vorfahrtstrasse Vorfahrt hätte.
Gibt es solch eine Ausnahmeregelung zu obigen Paragraphen?

Gruß,
Panthera

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
02.05.2007, 10:54 Uhr

zu: links abbiegen von rechts abknickender Vorfahrt

Wenn Du Dich auf der Varfahrtsstraße befindest - egal ob abknickend oder nicht - hast Du beim abbiegen Vorfahrt und musst - außer den Fußgängern und ggf. Radlern... - nur den auf der Vorfahrtsstraße entgegenkommenden Fzg. Vorfahrt gewähren.

D.h. auf gut Deutsch: Deine Bekannte hat recht.

Es geht weniger darum, wohin Du fährst, als darum, woher Du kommst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern panthera-os
02.05.2007, 12:11 Uhr

zu: links abbiegen von rechts abknickender Vorfahrt

Hy,

danke für die schnelle Antwort.
Somit bezieht sich der wortlaut "entgegenkommende Fahrzeuge" in der StVO nur auf Fahrzeuge, die auf der Vorfahrtstrasse entgegen kommen. Gibt es dazu irgendwelche Kommentare zur StVO oder so, die man ggf. bei einem Unfall zitieren kann? Ich finde die Formulierung in der StVO nicht eindeutig.

Gruß,
Panthera.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
02.05.2007, 13:05 Uhr

zu: links abbiegen von rechts abknickender Vorfahrt

Panthera = René ? :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.05.2007, 17:23 Uhr

zu: links abbiegen von rechts abknickender Vorfahrt

Im Falle eines Unfalls wirst Du keinen zusätzlichen Kommentar brauchen, da die Rechtsauffassung hier unstrittig ist.
Wichtig für die Herleitung ist die Unterscheidung von Vorfahrt und Vorrang .

Für den, den es interessiert, leite ich das mal kurz her:

Vorfahrt beschreibt das Verhältnis zwischen Fahrzeugen auf verschiedenen Straßen (z.B. Fahrzeug auf der Hauptstraße/ Fahrzeug auf der Seitenstraße oder auch die rvl- Regel, die sich nicht auf zwei entgegenkommende Fahrzeuge beziehen kann). Vorfahrt wird in § 8 StVO beschrieben.

Vorrang ist das Verhältnis zwischen Fahrzeugen auf derselben Straße. (Z.B. Linksabbieger und entgegenkommender Geradeausfahrer auf einer Vorfahrtstraße). Geregelt wird das in § 9 StVO.


Grundsätzlich ist es so: Vorfahrt hat, wer von recht kommt, oder der, dem es durch Verkehrszeichen angezeigt wird. Verkehrszeichen können aber nichts über den Vorrang aussagen!

Übertragen wir das auf unsere nach rechts abknickende Vorfahrtstraße:
Vorfahrt hat, wem es durch die VZ angezeigt wird, also diejenigen, die sich auf der Vorfahrtstraße befinden. Wie gesagt, Vorfahrt behandelt das Verhältnis zu Verkehrsteilnehmern auf unterschiedlichen Straßen.
Das Vorfahrtszeichen sagt uns also: Wer auf der Vorfahrtstraße fährt, hat Vorfahrt gegenüber allen, die sich auf einer anderen Straße befinden (egal wohin die wollen!).

Wenn Du also auf der Vorfahrtstraße bist, mußt Du -egal wohin Du willst- niemanden vorlassen, der nicht auf der Vorfahrtstraße ist.

Etwas komplizierter ist der Fall des Vorrangs, obwohl der Gesetzestext hier eigentlich ganz unkompliziert ist: Wer abbiegen will, muß Entgegenkommende durchlassen. (Es gibt nur seltene Ausnahmen, wo das nicht so ist; bei der Ausfahrt aus einem VBB z.B., aber das vernachlässigen wir hier).
Wichtig ist hier die juristische Interpretation von "Entgegenkommenden".
Das Verhältnis zu Verkehrsteilnehmern von den anderen Straßen ist ja schon geklärt, wie haben als Vorfahrtstraßenbefahrer Vorfahrt.
Mit Entgegenkommende sind Verkehrsteilnehmer auf der gleichen Straße gemeint, die dieselbe in anderer Richtung befahren.
In diesem Fall also diejenigen, die auf der Vorfahrtstraße von rechts kommen.

Das ganze klingt jetzt unnötig kompliziert, ist es aber nicht; Benni hatte es ja schon treffend beschrieben, ich wollte das nur nochmal herleiten.

Es ist eigentlich ganz einfach, denn es ist genauso, wie auf einer normalen, geradeausverlaufenden Vorfahrtstraße (die abknickende Version ist formaljuristisch nichts anderes, die Fahrtrichtung wird da vernachlässigt). :


Wer auf der Vorfahrtstraße fährt, hat Vorfahrt, wenn er abbiegen will, muß er Gegenverkehr auf der Vorfahrtstraße durchlassen. Gegenüber Fahrzeugen aus dem Nebenstraßen hat er Vorfahrt. Für abknickende Vorfahrtstraßen gibt es also keine Sonderregel, das gilt dort genauso, nur das der Geradeausfahrende hier sozusagen um die Kurve fährt ;)

So einfach ist das ;)

mfG
Durban

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Wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Wenn Sie den Übergang nicht überqueren können, ohne auf ihm anhalten zu müssen

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

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Fußgänger - insbesondere Kinder - kommen plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervor

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Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.