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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jujidj
14.05.2018, 14:02 Uhr

Unfall mit Bus 30.01

Hallo Zusammen ,

im Januar hatte ich in einer engen Kurve ( für Busse nur 30 km/h erlaubt)
mit Richtungspfeilen auf der Seite des Busses einen kleinen Unfall ( Schrammen beim Bus ( hinterer Teil) , Spiegelglas Gelenk kaputt bei mir.

Ich hab angegeben das ich die Schuld nicht bei mir sehe.
Auf die Polizei wurde verzichtet ,da die erst 2 Std.später gekommen wären naja ...

Ich habe dann fleißig die Schadensmeldungen ausgefüllt einmal für meine Versicherung und einmal für das Busunternehmen ( beide mit der Aussage das ich die Schuld nicht bei mir sehe) und nun ist Still ruht der See.

Kann das sein das das immer noch bearbeitet wird?
Meine Versicherung hat auf jeden Fall den gleichen Betrag wie immer bei mir abgebucht.

LG und Danke, hab da noch keine Erfahrung wie lange sowas bearbeitet wird :)


Lg Juji

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Einfach durchfahren

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127 / 3 Fehlerpunkte

Darf hier schneller als 60 km/h gefahren werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127

Ja, wenn die Fahrbahn trocken ist

Ja, wenn die Fahrbahn nass ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren