Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschüler07
01.05.2007, 19:36 Uhr

zu: Zu schnelles Fahren - Verhalten des Beifahrers

Aussage c ist die beste, a geht auch noch.

Ganz schlecht ist b.


Ansonsten ist der Fahrer für die Geschwindigkeit verantwortlich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
01.05.2007, 20:36 Uhr

zu: Zu schnelles Fahren - Verhalten des Beifahrers

Die Polizei wird bei einer Kontrolle anlässlich einer Geschwindigkeitsüberschreitung den Beifahrer nicht nach so etwas fragen.

Falls der Beifahrer ein Idiot ist, sich wichtig (und beim Fahrer unbeliebt) machen will, dann kann er laut schreien: "Ich hab's dem Fahrer gesagt, dass er viel zu schnell ist". Würde der Fahrer das bestätigen, dann würde er damit zugeben vorsätzlich gehandelt zu haben, sodass das Bußgeld erhöht werden kann.

Insgesamt ist das aber ein sehr unrealistisches Szenario.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
01.05.2007, 21:14 Uhr

zu: Zu schnelles Fahren - Verhalten des Beifahrers

Mitfahrer können zwar mäßigend auf den Fahrer und seinen Fahrstil einwirken, aber eine Verpflichtung dazu haben sie nicht. Anderenfalls müsste ich ja als Fahrgast in einem Taxi oder Bus auch noch kontrollieren, ob der Bus- oder Taxifahrer die Geschwindigkeit einhält, stets korrekt blinkt und dergleichen. Der Fahrer ist der verantwortliche Fahrzeugführer, nicht der Beifahrer.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
02.05.2007, 17:01 Uhr

zu: Zu schnelles Fahren - Verhalten des Beifahrers

was aber probleme machen kann: wenn du als beifahrer den fahrer in seinem tun (z.b. zu schnelles fahren), "anfeurest", bestätigst. das könnte und wurde auch schon in ähnlichen fällen, als beihilfe geahndet. die ist auch psychisch möglich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
02.05.2007, 17:22 Uhr

zu: Zu schnelles Fahren - Verhalten des Beifahrers

Deswegen hab ich als Beifahrer auch bei der letzten Kontrolle gesagt: "Ich hab dem Idi**** noch gesagt, er soll schneller machen, damit uns der Blitzer nicht mehr erfasst, aber nein, er musste ja unbedingt bei 200 vom Gas, weil da angeblich eventuell die Kinder nicht am Straßenrand warten würden, die gerade zum gleich abfahrenden Schulbus rannten..."

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-110 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerhalb geschlossener Ortschaften und wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Von rechts könnte sich ein überholendes Fahrzeug nähern

Ich muss beim Rechtsabbiegen nur nach links schauen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B

Vor Ihnen könnten Fußgänger auf die Fahrbahn treten

Fußgänger warten auf jeden Fall, bis Sie vorbeigefahren sind

Kinder könnten plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervorkommen