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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschüler07
01.05.2007, 19:36 Uhr

zu: Zu schnelles Fahren - Verhalten des Beifahrers

Aussage c ist die beste, a geht auch noch.

Ganz schlecht ist b.


Ansonsten ist der Fahrer für die Geschwindigkeit verantwortlich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
01.05.2007, 20:36 Uhr

zu: Zu schnelles Fahren - Verhalten des Beifahrers

Die Polizei wird bei einer Kontrolle anlässlich einer Geschwindigkeitsüberschreitung den Beifahrer nicht nach so etwas fragen.

Falls der Beifahrer ein Idiot ist, sich wichtig (und beim Fahrer unbeliebt) machen will, dann kann er laut schreien: "Ich hab's dem Fahrer gesagt, dass er viel zu schnell ist". Würde der Fahrer das bestätigen, dann würde er damit zugeben vorsätzlich gehandelt zu haben, sodass das Bußgeld erhöht werden kann.

Insgesamt ist das aber ein sehr unrealistisches Szenario.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
01.05.2007, 21:14 Uhr

zu: Zu schnelles Fahren - Verhalten des Beifahrers

Mitfahrer können zwar mäßigend auf den Fahrer und seinen Fahrstil einwirken, aber eine Verpflichtung dazu haben sie nicht. Anderenfalls müsste ich ja als Fahrgast in einem Taxi oder Bus auch noch kontrollieren, ob der Bus- oder Taxifahrer die Geschwindigkeit einhält, stets korrekt blinkt und dergleichen. Der Fahrer ist der verantwortliche Fahrzeugführer, nicht der Beifahrer.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
02.05.2007, 17:01 Uhr

zu: Zu schnelles Fahren - Verhalten des Beifahrers

was aber probleme machen kann: wenn du als beifahrer den fahrer in seinem tun (z.b. zu schnelles fahren), "anfeurest", bestätigst. das könnte und wurde auch schon in ähnlichen fällen, als beihilfe geahndet. die ist auch psychisch möglich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
02.05.2007, 17:22 Uhr

zu: Zu schnelles Fahren - Verhalten des Beifahrers

Deswegen hab ich als Beifahrer auch bei der letzten Kontrolle gesagt: "Ich hab dem Idi**** noch gesagt, er soll schneller machen, damit uns der Blitzer nicht mehr erfasst, aber nein, er musste ja unbedingt bei 200 vom Gas, weil da angeblich eventuell die Kinder nicht am Straßenrand warten würden, die gerade zum gleich abfahrenden Schulbus rannten..."

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Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

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