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Fahrschüler07
01.05.2007, 19:36 Uhr
zu: Zu schnelles Fahren - Verhalten des Beifahrers
Aussage c ist die beste, a geht auch noch.
Ganz schlecht ist b.
Ansonsten ist der Fahrer für die Geschwindigkeit verantwortlich.
Georg_g
01.05.2007, 20:36 Uhr
zu: Zu schnelles Fahren - Verhalten des Beifahrers
Die Polizei wird bei einer Kontrolle anlässlich einer Geschwindigkeitsüberschreitung den Beifahrer nicht nach so etwas fragen.
Falls der Beifahrer ein Idiot ist, sich wichtig (und beim Fahrer unbeliebt) machen will, dann kann er laut schreien: "Ich hab's dem Fahrer gesagt, dass er viel zu schnell ist". Würde der Fahrer das bestätigen, dann würde er damit zugeben vorsätzlich gehandelt zu haben, sodass das Bußgeld erhöht werden kann.
Insgesamt ist das aber ein sehr unrealistisches Szenario.
Georg_g
01.05.2007, 21:14 Uhr
zu: Zu schnelles Fahren - Verhalten des Beifahrers
Mitfahrer können zwar mäßigend auf den Fahrer und seinen Fahrstil einwirken, aber eine Verpflichtung dazu haben sie nicht. Anderenfalls müsste ich ja als Fahrgast in einem Taxi oder Bus auch noch kontrollieren, ob der Bus- oder Taxifahrer die Geschwindigkeit einhält, stets korrekt blinkt und dergleichen. Der Fahrer ist der verantwortliche Fahrzeugführer, nicht der Beifahrer.
tolu
02.05.2007, 17:01 Uhr
zu: Zu schnelles Fahren - Verhalten des Beifahrers
was aber probleme machen kann: wenn du als beifahrer den fahrer in seinem tun (z.b. zu schnelles fahren), "anfeurest", bestätigst. das könnte und wurde auch schon in ähnlichen fällen, als beihilfe geahndet. die ist auch psychisch möglich.
Lambo-Benni
02.05.2007, 17:22 Uhr
zu: Zu schnelles Fahren - Verhalten des Beifahrers
Deswegen hab ich als Beifahrer auch bei der letzten Kontrolle gesagt: "Ich hab dem Idi**** noch gesagt, er soll schneller machen, damit uns der Blitzer nicht mehr erfasst, aber nein, er musste ja unbedingt bei 200 vom Gas, weil da angeblich eventuell die Kinder nicht am Straßenrand warten würden, die gerade zum gleich abfahrenden Schulbus rannten..."
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-108-B / 3 Fehlerpunkte
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?
Sie müssen
- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren
- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind
- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen
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