Bremsen für Marder:
Bei Motorrad angemessen, bei Auto nicht

Für Wildunfälle muss die Teilkaskoversicherung normalerweise nur dann zahlen, wenn der Fahrzeugschaden durch den Zusammenstoß mit einem Tier entstanden ist. Verunglückt der Versicherte dagegen durch bloße Ausweich- oder Bremsmanöver, so ist dieser Schaden – anders als bei Vollkaskoverträgen – nicht gedeckt.

Trotzdem gibt es in der Praxis auch in diesen Fällen oft Geld von der Versicherung, und zwar dann, wenn eine Kollision mit einem großen Wildtier unmittelbar bevorstand und der Fahrzeugführer ausgewichen ist, um einen schweren Aufprall abzuwenden. Der Grund: Erleidet der Versicherte dadurch, dass er sich bemüht, einen Schaden abzuwenden oder gering zu halten Nachteile, so muss die Versicherung ihm diese laut Gesetz ausgleichen.

Wer dagegen einem kleinen Tier, wie einem Hasen, Igel oder Marder ausweicht, muss dadurch entstehende Schäden in der Regel selbst tragen. Die meisten Gerichte stehen auf dem Standpunkt, dass die von Kleintieren ausgehende Gefahr für einen Pkw so gering ist, dass es unverhältnismäßig wäre, das mit einem Brems- oder Ausweichmanöver verbundene Unfallrisiko in Kauf zu nehmen (so z.B. BGH, Az. IV ZR 321/95).

Eine andere Beurteilung als bei Pkws ist dagegen nach einem Urteil des OLG Hamm bei Zweirädern möglich: In dem zugrundeliegenden Fall war ein Motorradfahrer in einer Kurve einem Marder ausgewichen. Bei dem Bremsmanöver war er gegen die Leitplanke geprallt. Als seine Versicherung nachfolgend nicht zahlen wollte, traf man sich vor Gericht (Urteil vom 31.5.2001; Az. 6 U 28/01). Das OLG entschied, Zweiradfahrer dürften im Unterschied zu Autofahrern auch kleinen Tieren ausweichen oder für sie bremsen. Wenn das Vorderrad eines Motorrades ein Kleintier erfasse und überrolle, bestehe jedenfalls in der Kurve die erhebliche Gefahr, dass die Maschine seitlich wegrutsche. Die Reaktion des Mannes sei daher keineswegs unverhältnismäßig gewesen.

Homepage des Autors, Rechtsanwalt Ralf Frommen: www.advokat-online.de

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