Abschleppen oder Schleppen ...?

von Peter Kotulla
Abschleppen

Aufgrund Änderung der Rechtslage zum 01.08.2013 (§ 33 StVZO) wird dieser Artikel zur Zeit überarbeitet.

 



 
  Über den Autor

 
  Peter Kotulla  

Peter Kotulla

Polizeioberkommisar iR,
Dipl.-Verwaltungswirt (FH),
Fahrlehrer der Klassen A/BE/CE/DE.
Ausbildungfahrlehrer für Fahrlehrer im Praktikum.

Eintritt in die bayerische Polizei 1972, Verwendung in allen Bereichen der Verkehrspolizei. Studium an der Verwaltungsfachhochschule - Fachbereich Polizei - Wiesbaden. Fünf Jahre Lehrbeauftragter für Verkehrsrecht an der Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden und Frankfurt.

Peter Kotulla wohnt in Großostheim.

   
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.15-103 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen mit Ihrem Pkw einen anderen abschleppen. Was müssen Sie wissen?

Sie benötigen mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse B

Sie benötigen mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse BE

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.15-109 / 3 Fehlerpunkte

Was ist beim Abschleppen zu beachten?

Abschleppseil/Abschleppstange muss deutlich gekennzeichnet sein

Der Abstand zwischen den Fahrzeugen darf nicht größer als 5 m sein

Motorräder dürfen nur mit fester Verbindung abgeschleppt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.15-104 / 3 Fehlerpunkte

Ein Pkw mit Bremskraftverstärker ist mit Motorschaden liegen geblieben. Was ist beim Abschleppen richtig?

Möglichst eine Abschleppstange benutzen

Auch mit erhöhtem Pedaldruck kann beim abgeschleppten Pkw nur eine geringe Bremswirkung erreicht werden

Die Wirkung der Fußbremse wird durch den stillstehenden Motor nicht beeinträchtigt

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