Führerschein/Fahrerlaubnis
Klasse B: Personenkraftwagen

Dieser Artikel bezieht sich auf die Fahrerlaubnis- und Ausbildungsvorschriften, die bis zum 18.01.2013 gültig waren, und wird in Kürze aktualisiert. Die neuen Fahrerlaubnisklassen, die ab dem 19. Januar 2013 erteilt werden, finden Sie in den Paragrafen 6 und 6a der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Pkw Klasse B

Der Autoführerschein umfasst Kraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (statt 7,5 t in der alten Klasse 3), und die Anhängelast ist gegenüber Klasse 3 erheblich eingeschränkt worden. Ansonsten muss man diese Fahrerlaubnis wohl nicht groß anpreisen: Da weiß man, was man hat. Es gibt sie auch in einer Automatik-Version.

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV)::

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein.
Sonstiges: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.

 

Sonderfahrten Klasse B Überland Autobahn Dunkelfahrt
bei Ersterwerb 5 4 3
bei Erweiterung von einer anderen Klasse 5 4 3
Dauer der Fahrprüfung 45 Minuten

 

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.02-102 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B unter Beachtung der zulässigen Achslast fahren?

Kombinationen aus

- einem Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg und einem Anhänger von 750 kg zulässiger Gesamtmasse

- einem Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg und einem Anhänger von 750 kg zulässiger Gesamtmasse

- einem Pkw und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse die Leermasse des Pkw übersteigt, solange die Summe der zulässigen Gesamtmassen nicht höher als 3.500 kg ist