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Tempo-30-Zonen jetzt fast überall?
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Das Wichtigste an Tempo-Zonen ist, dass man sie sich gut merken
muss, und zwar so lange, bis schließlich das Ende-Schild gezeigt wird.
Neu
ist auch, dass der Kraftfahrer nun mit einer Tempo-30-Zone abseits
von Hauptverkehrsstraßen automatisch rechnen muss! Das wirkt sich auch
auf das erwartete Verhalten
in der Fahrprüfung aus.
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In einer Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung gilt das Tempolimit
innerhalb des gesamten Bereichs zwischen Anfang- und Ende-Schild, es braucht
keine weiteren Hinweise innerhalb der
Zone zu geben. Selten findet man noch die Höchstgeschwindigkeit
als Zahl auf die
Fahrbahn gemalt— aber es
kostet schließlich Geld, die Straße zu bemalen. Nochmals: Der Beginn der 30-Zone
kann sich durchaus auf etliche Quadratkilometer Straßen beziehen.
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Abseits der Hauptstraßen, in Wohngebieten langsamer zu
fahren
macht Sinn, zum Schutz der Fußgänger und vor allem der Kinder. Aber
wenn dieser Schutz so wichtig ist, warum wird dann an Hinweisen gespart? Wer
ist in der Lage, sich fehlerfrei zu merken, ob er sich nach mehrmaligem Abbiegen
immer noch in der Zone befindet oder vielleicht schon wieder draußen?
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Wenn man das einzige Zonenschild nicht bemerkt, fährt man möglicherweise
auf allen folgenden Straßen zu schnell, denn man wird nicht mehr an das
Tempolimit erinnert. Hier
lauert die Tücke eines zu lockeren Fahrstils: Viele Kraftfahrer haben sich
sich mit der Zeit leider angewöhnt,
»10 km/h plus Toleranz«
schneller zu fahren als erlaubt. Das kann in einer nicht
erkannten Tempo-30-Zone einen kostspieligen Irrtum bedeuten: Wer
dadurch mit
61 Stundenkilometern statt der erlaubten 30 gemessen wird (man dachte schließlich,
es wäre Tempo 50 erlaubt gewesen), der kassiert 3 Punkte in Flensburg, 160 Euro
Bußgeld sowie einen Monat Fahrverbot.
Genau das sind auch die typischen Probleme der Fahrschüler während
der Prüfungsfahrt. Schließlich müssen sie sich zusätzlich
noch andere Fakten merken (Einbahnstraße?, Überhoverbot? Vorfahrt?).
Und dabei hilft eine neue Bestimmung im §39
Abs. 1a StVO tatsächlich
weiter: In Ortschaften muss der Kraftfahrer abseits der Hauptstraßen
immer mit tempobegrenzten Zonen rechnen! Im Zweifelsfall sollte man sich also
auf diese Vorschrift besinnen, wenn man sich im Unklaren über
die gerade erlaubte Geschwindigkeit ist.
Um nicht falsch verstanden zu werden: Natürlich soll das nicht heißen,
dass man ohne Schilderbeobachtung »einfach überall dreißig fährt«,
denn ein aufmerksamer Fahrer bemerkt ja die Schilder normalerweise. Und den Prüfer
sollte man in erster Linie davon überzeugen, dass man ein aufmerksamer Fahrer
ist. Aber nobody is perfect, und wenn es nur im Ausnahmefall vorkommt,
sollte auf Verdacht lieber die geringe Geschwindigkeit gewählt werden.
Schilderwald
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Diese Schilderkombination scheint auf den
ersten Blick unsinnig, doch sie taucht erstaunlich oft auf — was steckt
dahinter?
Die
Zone endet, es beginnt stattdessen ein Streckenverbot (mit derselben Höchstgeschwindigkeit).
Streckenverbote gelten nur noch auf der durchgehenden Strecke, also nicht mehr
nach dem Abbiegen. Genau hier ist der Unterschied zur Zone.
Wer anschließend weiter geradeaus fährt, muss Tempo 30 beachten, wer abbiegt,
nicht (z.B. gilt dann in der Ortschaft wieder Höchstgeschwindigkeit
50). Hier werden dem Verkehrsteilnehmer sehr viel
Regelkunde und Fantasie unterstellt. |
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte
Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?
Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen
Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird
Das Halten bis zu 3 Minuten
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