carhol
30.11.2009, 10:21 Uhr
zu: Führerschein verloren
Bußgeldkatalog
168a = 10 €
mfg
deMario
28.12.2009, 14:27 Uhr
zu: Führerschein verloren
also ganz ehrlich,
wenn ich 2 Jahre lang meinen Führerschein verloren habe, dann erwähne ich das nicht bei der Stadt, sondern ich sag einfach hab ihn heut verloren und gut is.
Wenn ich von der Polizei angehalten werde, dann erwähne ich das ich ihn einfach vergessen habe zuhause und zahle halt 10 euro strafe und gut is.
Warum sollte ich bitte Fußgänger sein ,blos weil ich Führerschein verloren habe? ich hab ihn gemacht , fertig .
Ok aber hättest aber schon damals gleich beantragen sollen.