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771616
28.12.2009, 12:03 Uhr
Fahrstreifenwechsel - wenn es so einfach wäre
Da mir letztens eine ähnliche Situation passiert ist, ohne dass es zu einem Unfall gekommen ist, stelle ich die Frage.
Situation:
Bundesstraße, baulich getrennt, vier Fahrstreifen (2 pro Richtung)
Gute Sicht
Ich fahre auf den linken Fahrstreifen 100 km/h.
Vor mir die Ausfahrt, ich blinke.
Dabei nähere ich mich dem Vormirfahrenden Fahrzeug, da dieses wohl 90 oder 80 km/h fährt.
Mit noch genug Sicherheitsabstand wechsele ich auf den Verzögerungsstreifen.
Da ich immernoch 100 km/h fahre (Ist außerorts als PkW erlaubt) auf dem Verzögerungsstreifen, nähere ich mich dem Fahrzeug, das auf dem linken Fahrstreifen der Bundesstraße fährt.
Die Frage:
Darf ich das Fahrzeug rechts auf meinem Verzögerungsstreifen überholen?
Normalerweise darf ich dies nicht.
Weiter im Text.
Kurz vor dem Ende des Ausfahrt, ca. 20m schätze ich, zieht das Fahrzeug, das nur noch 5m vor mir links versetzt fährt, rüber.
Ohne Blinker.
Wenn es zu einem Unfall gekommen wäre, wer hat Schuld?
Danke. Ich hoffe, ich habe mich nicht zu umständlich ausgedrückt.
Andreas Wismann
28.12.2009, 13:33 Uhr
zu: Fahrstreifenwechsel - wenn es so einfach wäre
"Schuld" wird häufig geteilt, wenn sich keiner der Beteiligten ideal verhalten hat. Das scheint mir hier so zu sein. Wenn ein Fall vor Gericht landet, sollte man es einem fachlich versierten Anwalt überlassen, das Mitverschulden der anderen Partei herauszustellen, um die eigene Quote zu verbessern. So läuft das, und alle Vermutungen im Vorfeld sind reine Kaffeesatzleserei. Kommt ja auch noch auf die Beweislage an, Zeugenaussagen, Unfallspuren, Vorgeschichte etc.
Dein Spurwechsel mit Beinahe-Überholvorgang rechts führte dazu, dass der links Fahrende Dich nicht mehr auf dem Schirm hatte (Du bist im toten Winkel, wo vorher niemand fuhr). Damit hast Du ein Gefahrenpotenzial geschaffen. Sein überhasteter Spurwechsel löste die konkrete Gefährdung letztendlich aus. Ich könnte mir eine prozentuale Schuldzuteilung von 50/50 vorstellen, mit Tendenz zu Ungunsten des Spurwechslers. Denn man darf die Spur erst dann wechseln, wenn man sich überzeugt hat, dass niemand gefährdet oder wesentlich behindert wird.
771616
28.12.2009, 14:18 Uhr
zu: Fahrstreifenwechsel - wenn es so einfach wäre
Als darf man auch nicht rechts auf dem Verzögerungsstreifen ein Fahrzeug überholen.
Rechts überholen bleibt überall verboten...!?
Andreas Wismann
28.12.2009, 15:27 Uhr
zu: Fahrstreifenwechsel - wenn es so einfach wäre
nein, nicht überall
Hinniwilli
29.12.2009, 13:59 Uhr
zu: Fahrstreifenwechsel - wenn es so einfach wäre
Wie ist die Rechtslage auf einem kombinierten Ein- und Ausfädelstreifen?
Wegen der Verkehrssicherheit müßte es eigentlich verboten sein, so lange der Wechsel auf ihn nicht durch eine einseitig durchgezogene Linie verboten ist.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-001 / 3 Fehlerpunkte
Wer ist für den verkehrssicheren Zustand eines zugelassenen Fahrzeugs verantwortlich?
Der Fahrer
Der Halter
Die Haftpflichtversicherung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einem Waldweg und nähern sich einem Bahnübergang ohne Andreaskreuz. Wie verhalten Sie sich?
Ohne weiteres durchfahren, da Schienenfahrzeuge hier wartepflichtig sind
Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und beobachten, ob sich ein Schienenfahrzeug nähert
Horchen, ob sich durch Pfeifen oder Läuten ein Schienenfahrzeug ankündigt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?
Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden
Sie dürfen parken
Sie dürfen halten
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