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regina87
29.06.2009, 19:23 Uhr
Zu einer Vernehmung!!!
Hilfe, hilfe. Ich habe heute einen Brief bekommen. (Vor ca. 2 Monaten bin ich verkehrswiedrig links abgebogen und war nicht eingeschnallt, habe darauf hin dann so ein Personalbogen bekommen, den auch ausgefüllt und zurück geschickt. Habe dort dann auch angerfuen und es hieß das es 63, 64 Euro Strafe sind) ... aber jetzt der Brief, in dem ich als Zeuge aussagen muss. Gerade wegen diesen Vergehen :( Oh man, ich hab voll Angst. Was soll das? Was passiert da jetzt? Helft mir bitte, bin schon ganz verzweifelt =(
FLiszt
29.06.2009, 19:47 Uhr
zu: Zu einer Vernehmung!!!
Das kommt darauf an, wer den Brief geschickt hat.
Vor der Polizei musst du grundsaetzlich gar nicht aussagen.
Vor Gericht musst du aussagen, hier gibt es aber Einschraenkungen die in der Strafprozessordnung geregelt sind.
Wieso solltest du als Zeuge aussagen in einem Vorgang, wo du eigentlich Beschuldigte bist? Also da wuerde ich ganz ganz genau hinschauen was sie von dir wissen wollen und im Zweifelsfall immer die Aussage nach Par. 55 StPO verweigern.
Am Besten befraegst du einen Rechtsanwalt - du hast auch als Zeuge vor Gericht die Moeglichkeit, einen Rechtsbeistand mitzunehmen, und hast auch das Recht dich zwischen Fragestellung und Antwort mit diesem zu beraten. Rechtsanwalt ist in so einem Falle immer das Richtigste.
Gruesse...
regina87
29.06.2009, 19:50 Uhr
zu: Zu einer Vernehmung!!!
Ja der Brief ist vom Bürgeramt Ermittlungsdienst-, die haben mich bei dem Vergehen gefilmt, aber ich kann halt auch nicht 100 % sagen dass ich das war. Kann mich nciht erinnern, ob ich oder Papa, aber das Geld hätten wir dann schon gezahlt. Aber warum jetzt dieser Brief? Was kann den schlimmsten Falls dahinter stehen???
regina87
29.06.2009, 20:43 Uhr
zu: Zu einer Vernehmung!!!
halt, halt, halt,..kein unfall!!! nichts passiert, bin bloß nach links abgebogen obwohl nur rechts erlaubt war und war nicht angeschnallt. aber es ist nichts passiert!!! habe dann ja auch ein bußgeldschreiben bekommen. personalfragebogen zurück geschcikt habe dann dort ach angerfuen, fragt was mir blüht und es hieß das es 63 euro strafe sind, aber keine punkte, weil es tatmehrheit und keine tateineit ist oder so. aher verstehe ich jeden den ganzen brief nicht mit zeuge und so
regina87
29.06.2009, 21:56 Uhr
zu: Zu einer Vernehmung!!!
Ja, es gibt ein video anscheinend. angehalten wurde ich nicht. ja, aber ich bin doch als zeuge geladen :) ....ich hab mcih doch nciht sleber angeteigt ode retwa doch? ich habe halt nur den perosnalbogen mit meinen daten zurück geschickt.hab ich da was falsch gemacht? hät ich was nicht ankreuzen sollen`?
regina87
29.06.2009, 22:01 Uhr
zu: Zu einer Vernehmung!!!
nein, keine Kopie =( habe nur meine personalien bestättigt und angekreuzt, dass das vergehen zugegeben wird :( also zum ankreuzen war das :( oh mna, ich hab mich da voll in den scheiß reingeritten, oder =(
regina87
29.06.2009, 22:50 Uhr
zu: Zu einer Vernehmung!!!
Ne, mit der Poliezi nicht. Also Bürgermat, da beantragen wir auch unsere personalausweise und so =) ...also jetzt wisst ihr warum ich so durcheinander bin :)
FLiszt
30.06.2009, 11:44 Uhr
zu: Zu einer Vernehmung!!!
regina, dont panic.
der "bürgeramt ermittlungsdienst" kann dir schreiben bis er den literaturnobelpreis bekommt, ohne das du gezwungen bist das zeug zu lesen, darauf zu reagieren oder gar irgendwelche aussagen zu machen.
insbesondere haben die auch kein recht, dein grundstück, haus oder wohnung zu betreten, und du musst dich denen gegenüber auch nicht ausweisen.
die einzige situation, in der du nach unserem recht aussagen musst, ist vor gericht - und auch hier gibt es einschränkungen.
wenn sie (ohne richterlichen durchsuchungsbeschluss mit kopie für dich und zwei zeugen) doch deinen wohnraum betreten, dann war es halt ein schrecklicher unfall, wenn dein rottweiler plötzlich nicht mehr nur spielen will...
also wirf den blödsinnigen brief weg und beruhige dich wieder.
grüße...
regina87
30.06.2009, 13:30 Uhr
zu: Zu einer Vernehmung!!!
Ja, es bezieht sich immer noch auf das rechts aboiegen und ohne Gurt. .. sehr geehrte frau ... in dem ermittlungsferfahren gegen den Fahrer des PKW .... wegen der Verdachts einer Ordnugswidrigkeit gem. § 49 STVO; § 24 STVO; sollen Sie auf Anordnung des Bürgermates der Stadt ... (las Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren) als ZEUGE vernommen werden. Sie werden daher zu Ihrer Vernehmung auf Montag, 00.00.2009 um 00:00 Uhr in das Verwaltungsgebäude XX, XX straße XX, XXXXX Musterland Zimmer XX (Erdgeschoss (Eingan Altbau)) geladen. Gemäß § 46 OWIG, § 161a Strafprozessordnung (StPO) sind sie zum Erscheinen verpflichtet. Einen Zeugen, der ohne genügende und rechtzeitige Entschuldigung ausbleibt, könne sie durch Ausbleiben verursacte Kosten auferlegt werden. Außerdem kann eggn ihn ein Ordnungsgeld bis zu 500 Euro und f. d. Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann Ordungshaft bis zu 6 Wochen festgesetzt werden. Auch ist die ZWangsweise Vorführung mölich. Mit freudlichen Grüßen XXX----- so sieht das aus!
durbanZA
30.06.2009, 14:43 Uhr
zu: Zu einer Vernehmung!!!
Wenn Du nicht angehalten wurdest, dann bezweifelt die Behörde vermutlich, dass Du die Fahrerin warst (darauf deutet der Begriff "Zeuge" hin, andernfalls wärst Du "Betroffene".).
Vermutlich möchte man das Video mit Deinem hübschen Gesicht in persona abgleichen.
regina87
30.06.2009, 15:18 Uhr
zu: Zu einer Vernehmung!!!
hmm...ach so,..ob oich wirklich gefahren bin...ich denke schon. oder vll wars doch jeamdn anderes ...man das ist schon so lange her,....hab halt mich angegeben,.wenn rauskommt dass nicht ich das war, bekomme ich dann trotzdem eine strafe wegen "fach aussage" oder sowas?
durbanZA
01.07.2009, 12:18 Uhr
zu: Zu einer Vernehmung!!!
Nein.
Eine Falschaussage (übrigens eine Straftat!) liegt nur vor, wenn Du bewusst jemanden anders als Fahrer angibst, obwohl dieser nicht der Fahrer war.
Selbst wenn Du Dich vorsätzlich selbst (!) falsch belastest, ist das nicht strafbar.
regina87
01.07.2009, 13:28 Uhr
zu: Zu einer Vernehmung!!!
okay. und was sage ich jetzt da am besten? das ich nicht genau weis, ob wirklioch ich gefahren bin???
durbanZA
01.07.2009, 13:54 Uhr
zu: Zu einer Vernehmung!!!
Wir können Dir natürlich nicht sagen, was Du sagen sollst.
Aber wenn Du nicht weißt, wer gefahren ist, dann ist das eben so.
Vielleicht erkennst Du ja jemanden auf dem Video.
regina87
01.07.2009, 14:00 Uhr
zu: Zu einer Vernehmung!!!
es kommen ja nur ich oder mein freund in frage. das ist jetzt erstmal klar. ja ist es ok, wenn ich sage, dass ich nicht sicher bin ob ich gefahren bin, mich aber in dem perosnalbogen angegeben habe, weil ich fahrzeughalter bin und zu 90% immeselber am steuer bin und deshalb stark davon ausgehe das ich es war. aber wie gesagt dass ich mich 00 % nicht drann erinnern kann.
durbanZA
01.07.2009, 14:23 Uhr
zu: Zu einer Vernehmung!!!
Da wird Dir keiner einen Strick draus drehen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?
Sie dürfen nicht in diese Straße einfahren
Aus dieser Straße können Fahrzeuge kommen
Sie dürfen in diese Straße einfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte
Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?
Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden
Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren
Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-012 / 3 Fehlerpunkte
Wer ist als Kraftfahrer ungeeignet?
Personen, die
- regelmäßig Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) nehmen, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Fahrt nicht fahruntüchtig sind
- täglich nur eine Haschisch-Zigarette rauchen
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