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dennis (ABEMLS)
02.07.2009, 22:23 Uhr
Klasse C CE und ggf. D DE
Hi
ich bin im Besitz der Klassen A1, AB mtlw. AU, B, BE, M, L, ST
Da ich vorhabe 2010 ein Jahr in die USA zu reisen um meine Englisch Kenntnisse zu verbessern, und ich gehört habe das dort der Erwerb der Klassen CE und DE im Vergleich zu Deutschland relativ billig sind, dachte ich das ich sie besser dort machen kann. Da ich eh vorhatte CE zu machen und der DE Schein kann ja auch nicht schaden, wenn er wirklich so billig ist.
Nun meine Fragen, wisst ihr ungefair was mich die Klassen dort kosten und was noch für Kosten auf mich zu kommen werden wenn ich wieder in Deutschland bin.
Desweiteren interessiert mich ob meine jetzigen Klassen dort die selbe Bedeutung haben wie hier, also das ich A mtlw. ja offen fahren darf und umgekehrt ob die dort erworbenen Scheine 1:1 umgeschrieben werden oder ob es Einschränkungen gibt bspw. Gewicht Anhänger extra Prüfung etc.
Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Georg_g
03.07.2009, 09:05 Uhr
zu: Klasse C CE und ggf. D DE
Amerikanische Lkw- und Busführerscheine werden in D nicht prüfungsfrei umgeschrieben. Du müsstest hier also für C und CE jeweils eine Theorie- und eine Praxisprüfung ablegen.
Was diese Führerschein in den USA kosten und welche Voraussetzungen man dort erfüllen muss, weiß ich nicht. Ich bezweifel allerdings, dass man die einfach so "nebenbei" machen kann.
Deine unbeschränkte Klasse A sollte auch in den USA ohne Einschränkungen gelten. Bei einem Aufenthalt von einem Jahr empfehle ich einen internationalen Führerschein, auch wenn er nicht zwingend erforderlich sein sollte.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte
Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?
Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden
Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist
Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?
Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben
Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren
Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild erlaubt?
Rechtsabbiegen aus dem rechten Fahrstreifen nach vorherigem Anhalten, sofern niemand behindert oder gefährdet wird
Rechtsabbiegen nur, wenn die Ampel "Grün" zeigt
Rechtsabbiegen ohne anzuhalten
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