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xantia
01.03.2009, 09:42 Uhr
KFZ Kennzeichen - Plakette
Hallo,
bei meinem Auto bröckelte die untere Plakette vom Kennzeichen leicht ab. Wie schlimm ist dies? Sollte ich die erneuern lassen?
Außerdem noch ne Frage. Bei einem Verwandten bröckelte ein kleiner Teil des blauen Lackes vom KFZ-Kennzeichen (da wo das D drin steht) beim Waschen des Fahrzeuges ab. Gibts da evtl. Ärger wenn er mal angehalten werden sollte?
Bedanke mich bei euren Antworten schon im Voraus.
Drummer
02.03.2009, 10:36 Uhr
zu: KFZ Kennzeichen - Plakette
Das amtliche Kennzeichen ist in Verbindung mit dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung eine Urkunde!
Urkunden sollten unversehrt sein und bleiben!
Wikipedia sagt dazu:
"Inwieweit ein Mangel in dem unversehrten Bestand einer Urkunde, wie z.B. eine Radierung oder eine Durchstreichung die Beweiskraft mindern, entscheidet das Gericht nach freier Ãœberzeugung."
Eine eigenhändige "Instandsetzung" z.B. durch nachmalen der Zeichen und Ziffern ist nicht zulässig!
Für die Beschriftung amtl. Kennzeichen wird eine bestimmte Farbe verwendet die nicht frei verkäuflich ist!
xantia
02.03.2009, 16:35 Uhr
zu: KFZ Kennzeichen - Plakette
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Also eine neue Plakette habe ich mir für mein Fahrzeug heute bei der Zulassungsstelle geholt. Das ist somit erledigt.
Zu 2) Das ist mir und meinem Bekannten absolut klar, dass man da nichts nachmalen darf. Das Kennzeichen vom Fahrzeug meines Bekannten ist ca. 12 Jahre alt, und es bröckelte halt ein Teil der blauen Farbe da wo das D drin steht ab. Die Plaketten sind alle unbeschädigt. Würde da die Polizei was dazu sagen, wenn da etwas Farbe fehlt, oder ist dies egal? Ansonsten ist das Kennzeichen in einwandfreiem Zustand.
asdf555
02.03.2009, 17:41 Uhr
zu: KFZ Kennzeichen - Plakette
Ein Kfz-Kennzeichenschild ist in Verbindung mit dem Kfz eine zusammengesetzte Urkunde.
Fahrzeugschein, Zulassungsbesch. usw. sind auch Urkunden.
Wer behauptet denn, dass man die schwarze Farbe nicht erneuern darf?
Die Urkunde wird dadurch nicht verändert.
xantia
02.03.2009, 18:00 Uhr
zu: KFZ Kennzeichen - Plakette
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Die schwarze Farbe vom Fahrzeug meines Bekannten schaut noch aus wie neu. Das einzige was etwas seltsam aussieht, ist der blaue Hintergrund, da wo das D draufsteht, der ist nämlich zu einem kleinen Teil irgendwie weg. Drum würde es mich interessieren, ob dies egal ist ob die Farbe ein wenig weg ist, da die Plaketten alle unbeschädigt sind.
asdf555
02.03.2009, 18:12 Uhr
zu: KFZ Kennzeichen - Plakette
Ganz konkret kannst Du das wohl nur bei der Zulassungsstelle erfragen. Vielleicht kann dein Bekannter dort hin fahren und das vor Ort und Stelle klären.
Drummer
03.03.2009, 11:51 Uhr
zu: KFZ Kennzeichen - Plakette
Ich habe nicht behauptet, daß man die schwarze Farbe nicht erneuern darf.
Ich habe lediglich gesagt, daß man eine speziele Farbe benutzen muß und nicht z.B. einen Edding 3000.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte
Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?
Zum Befahren mit langsamen Fahrzeugen
Zum Halten und Parken
Zum Ãœberholen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?
Ich schließe sofort zu dem Lieferwagen auf
Ich warte vor dem Zebrastreifen, bis der Lieferwagen abgebogen ist
Ich lasse den Fußgänger die Fahrbahn überqueren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte
Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?
Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen
Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen
Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren
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