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04.07.2008, 14:55 Uhr

Verkürzte Ausbildung?

Ich bin seit 24.09.1992 im Besitz der Fahrerlaubnis der (alten) Klasse 2 in dem roten Führerschein, also heute wäre das dann demzufolge BCE... Die Führerscheinstelle sagte mir, dass ich vor einem gewissen Stichtag liege und somit einen einen leeren Bus ohne Passagiere fahren darf...
Ist es in diesem Falle möglich, dass ich durch den Erwerb einer Personentransportberechtigung automatisch in den Besitz der Klasse D komme, oder habe ich anderweitig die Möglichkeit durch eine Art "verkürzte Ausbildung" oder lediglich eine Überprüfung in den Besitz der Klasse D zu kommen? Was muss ich dafür tun?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.07.2008, 15:28 Uhr

zu: Verkürzte Ausbildung?

Der Vorbesitz der Klasse 2/CE hat in deinem Fall zur Folge, dass die praktische Ausbildung in der Klasse D deutlich reduziert ist. Die minimale Anzahl der Fahrstunden kannst du dir aus folgender Tabelle heraussuchen:
http://www.bundesrecht.juris.de/fahrschausbo_1999/
anlage_5_20.html


Natürlich ist auch eine Theorieausbildung und -Prüfung notwendig.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B

Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen

Ich muss an der Haltlinie zunächst anhalten

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird

Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden

Weil der Verkehrsfluss behindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn