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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern knackiwacki
06.07.2008, 14:04 Uhr

zu schnell

Tach zusammen
und zwar bekam ich gestern mittag Post, auf die ich schon etwas wartete, wurde von einigen Wochen auf der Autobahn geblitzt...

Laut dieses schreibens war ich mit abzüge 21 km zu schnell...
Ja ich weiß was auf mich zukommen wird, 40 euro 1 punkt und bearbeitungsgebüren...

da ich ja schon vor nen jahr wegen abstand geblitzt wurde, habe ich noch probezeit und im bußgeldrechner steht dass ich an dieser MPU da teilnehmen kann und wenn ich es tu, 2 punkte gelöscht werden, jetzt wollte ich mal fragen, wie es aussieht wenn ich da nicht teil nehme, ob es irgendwelche nachteile haben kann.
oder ob ich sogar deshalb meinen schein verlieren kann?

also is des pflicht oder net? weil mir wurde von jemand gesagt, wenn ich da nicht teilnehme wäre er weg...


vielen dank schon mal


tschau

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
06.07.2008, 14:58 Uhr

zu: zu schnell

Grundsätzlich stimmt das, aber die Frage ist jetzt: "Wie lang dauert die Probezeit denn noch?"

Denn unter Umständen kannst Du für die Zeit nach der Probezeit ja vorsorgen.

Du könntest ja auch die Probezeit verkürzen (FSF) und dann die Punkte abbauen!

Wäre vielleicht keine schlechte Sache für Dich, denn offensichtlich hast Du ja doch das eine oder andere Problem mit den Verkehrsregeln, oder? ;-)

Wenn Du so weitermachst wie bisher, bist Du über kurz oder lang ein gern gesehener Gast in jeder Fahrschule die Seminare zum Punkteabbau anbietet und schredderst immer am Fahrerlaubnisentzug entlang.

Denk mal drüber nach...

... und ein Tipp, glaub ja nicht: "Mir passiert das nicht!"

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern knackiwacki
06.07.2008, 15:56 Uhr

zu: zu schnell

hi, erst mal danke für die schnellen antworten...

hab jetz noch 2 jahre probezeit, ja über die verkürzung hab ich auch schon nachgedacht, aber ne, werde mich in zukunft zam reisen, und ja is nicht nur so daher gelabert, des kann ich auch schaffen... und war mir au klar dass des hier jemand schreibt, nehm ich mir aber auch zu Herzen....

Außerdem is mir au klar, dass des kei große glanzleistung war, im gegenteil ganz und gar net!

aber hab ich verbockt und muss ich und werd ich auch für grade stehen...

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06.07.2008, 17:46 Uhr

zu: zu schnell

Ãœbrigens ist das noch lange keine MPU :) Die MPU ist ein ganz andere Kaliber.

Es hat keine nachteiligen Auswirkungen, wenn Du diese Beratung nicht besuchst.

Aber Vorsicht: Beim nächsten A-Verstoß (bzw. zwei B- VErstößen) in Deiner verlängerten Probezeit wird die Fahrerlaubnis entzogen.

(nicht zu verwechseln mit einem Fahrverbot, bei einem Entzug der Fahrerlaubnis wird Deine FE tatsächlich geschreddert und Du musst eine neue beantragen).

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern knackiwacki
06.07.2008, 21:12 Uhr

zu: zu schnell

hi, dachte dieses gespräch ist mpu...?!?

was ist des dann? sprich wie läuft sowas ab oder so???

vielen dank für deine info Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.07.2008, 00:36 Uhr

zu: zu schnell

Das ist einfach ein verkehrspsychologisches Beratungsgespräch.
Keine Prüfungen, kein Durchfallen, keine Gesundheitstests.

Hier werden die Ursachen regelwidriger Fahrweise aufgearbeitet und Verhaltensstrategien entwickelt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-101 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Ãœberholen verboten?

Wo die Verkehrslage unklar ist

Wo der Gegenverkehr behindert werden könnte

In allen Einbahnstraßen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück

Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen