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16.06.2008, 15:46 Uhr

Klasse t

Wir sind ein Land.-und Forstwirtschaftliches Lohnunternehmen und setzen einen Fendt Vario 412 in der Kommunalarbeit ein. Der Schlepper hat eine Bauartbedingte Höchstgeschwindikeit von 50 km/h.
Der Fahrer ist im Besitz der KLasse T und 25 Jahre alt (also über 16 Jahre).
Frage: Gilt die Aussage das Gewerbetreibende die Klasse CE für dieses Fahrzeug brauchen oder sind wir als Land.- und Forstwirtschaftlicher Betrieb mit der KLasse T ausreichend versorgt?

Also nochmal: Wir sind Land.-und forstwirtschaftlicher Lohnbetrieb mit Gewerbeschein und arbeiten nur für Kommunen,Landwirte, Maschinenring, Wasser.-und Schifffahrtsamt usw. Nicht für Baubetriebe ö.ä
mfg Andreas

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16.06.2008, 17:23 Uhr

zu: Klasse t

§ 6 Abs. 5 FeV erläutert genauer, was unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bei der Klasse T fällt. Du musst dann im Einzelfall entscheiden, ob einer der nachfolgenden Punkte auf die jeweilige Tätigkeit zutrifft:

"1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,

2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,

3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,

4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,

5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,

6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden und

7. Winterdienst."

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-016 / 3 Fehlerpunkte

Warum ist bereits der einmalige Konsum von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) gefährlich?

Er kann

- einen mehrere Stunden dauernden Rausch hervorrufen

- zur Fahruntüchtigkeit führen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102

Sie müssen mit schlechtem Fahrbahnrand rechnen

Sie dürfen auf dem angrenzenden Gehweg parken

Sie müssen äußerst rechts fahren