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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sakina
30.08.2007, 17:50 Uhr

habe mal ne wichtige frage!

Hallo, liebe Leute.
Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir weiterhelfen könntet. Und zwar bin ich gerade dabei meinen Führerschein zu machen. In einem Theoriebogen war da eine Frage, die ich gar nicht nachvollziehen konnte.

Also es geht um die Anhängelast   .
Die Regeln, die ich im Unterricht gelernt habe waren folgende (bei Führerschein Klasse B):

- Anhängelast darf nicht größer sein als 750 kg.
- Ausnahme: Sie darf nur dann größer sein als 750 kg, wenn sie höchstens genauso schwer ist wie die Leermasse des Pkw's. UND: Insgesamt darf die Last des Pkw's und des Anhängers NICHT die Last von 3500 kg (3,5 t) überschreiten.

Bei dieser Aufgabe hats aber nicht geklappt.. Und ich verstehe es einfach nicht.. Also,

Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B. Ihr Pkw hat folgende Daten:
- Leermasse 1.900 kg
- zulässige Gesamtmasse 2.400 kg
- zulässige Anhängelast 1.500 kg.
Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen?
Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von:
1) 1.200 kg
2) 1.000 kg
3) 1.500 kg

Ich hätte jetzt gedacht dass alle drei Antworten richtig wären, weil alle drei leichter sind als die Leermasse des Pkw's und die Summe auch weniger als 3,5 t ergibt. Als ich aber auf die Lösung schaute gab es nur eine richtige Antwort zum Ankreuzen. Könnte es evt. an dem Wort "zulässige Gesamtmasse" liegen??

Ich hoffe sehr auf Antwort. Und Danke im Vorraus.

Sakina.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
30.08.2007, 18:24 Uhr

zu: habe mal ne wichtige frage!

Ganz einfach (nicht immer so kompliziert denken):
zulässige Gesamtmasse PKW = 2.400 kg
+ zulässige Gesamtmasse Anhänger = 1.000 kg
= 3.400 kg und damit wurden die 3.500 kg nicht überschritten.
Also ist Lösung 2 richtig, weil Du mit allen anderen Anhängern über 3.500 kg kommen würdest.
Alles klar?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
30.08.2007, 18:28 Uhr

zu: habe mal ne wichtige frage!

Tja, zu langsam gewesen. Aber ich bitte Dich Sakina: Nicht nur stur auswendig lernen, sondern einfach das ganze logisch verständlich machen, so bleibt es viel länger (hoffentlich) im Gehirn haften.
Was nützt es Dir, wenn Du vielleicht mal einen Anhänger brauchst (z.B. beim Umzug) und Du nicht den richtigen Führerschein dazu hast, nur weil Du das ganze damals nicht verstanden hast.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
30.08.2007, 20:57 Uhr

zu: habe mal ne wichtige frage!

@Sakina
â EUROžAusnahme: Sie darf nur dann größer sein als 750 kg, wenn sie höchstens genauso schwer ist wie die Leermasse des Pkw's. UND: Insgesamt darf die Last des Pkw's und des Anhängers NICHT die Last von 3500 kg (3,5 t) überschreiten.â EUROœ

Diesen Satz zu begreifen, ist wirklich nicht so einfach. Ich mußte ihn auch mehrmals lesen, um die Antwort zu verstehen.
Im 1. Satz wird von â EUROžLeermasseâ EUROœ gesprochen und im im 2. Von â EUROžLastâ EUROœ

Die Leermasse in Deinem Beispiel beträgt 1.900 kg UND die Last (Gesamtmasse) 2.400 kg.

Was mich dabei noch interessiert: Es ist von â EUROžzulässige Anhängelastâ EUROœ die Rede. Wann trifft die zu? Wenn ich BE habe?

@Corsa-ultrablau

â EUROžWas nützt es Dir, wenn Du vielleicht mal einen Anhänger brauchst (z.B. beim Umzug) und Du nicht den richtigen Führerschein dazu hast, nur weil Du das ganze damals nicht verstanden hast.â EUROœ

Wenn mein Fahrzeug keine Anhängerkupplung hat, brauche ich auch keine Berechnung über zu ladende Gegenstände. Wer stellt sich in der Praxis hin und rechnet aus, wie schwer diverse Teile beim Umzug sind? Wieviel paßt schon auf einen kleinen Hänger? Wie sieht es denn dann mit einem Kleintransporter aus? Oder noch besser einen Möbeltransporter! (Da hat man doch gleich ein paar helfende Hände ;-))

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
30.08.2007, 22:54 Uhr

zu: habe mal ne wichtige frage!

»Wer stellt sich in der Praxis hin und rechnet aus, wie schwer diverse Teile beim Umzug sind? Wieviel paßt schon auf einen kleinen Hänger? «

Das müssen lt. StVo alle, selbst oder besonders, Leute mit E-Scheinen gerade machen.
Für überladene Fahrzeuge gibt es nämlich keine extra FE.

Auf einen 1t Anhänger kann man mit einigermaßen Geschick, abhängig von der Aufbaugröße, so um zwei bis zweieinhalb Ster Brennholz laden.
Ein Ster Buchenholz trocken hat so um 600kg, holt man das Holz direkt im Wald, ist das Zeug noch recht feucht, dann sind es ganz schnell 700 kg oder mehr.

Ähnliches gilt z.B. Sand, da ist auch ganz schnell überladen.

Zu B, vielleicht geht es so einfacher:

Anhänger max. beladen darf nicht schwerer sein als Auto leer, Anhänger max beladen und Auto max beladen, darf nicht mehr als 3,5 t sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
31.08.2007, 12:14 Uhr

zu: habe mal ne wichtige frage!

@ Ute:
Die Idee stammt nicht von mir, aber wir hatten im Theorieunterricht einen interessanten Film über dieses Thema angeschaut. Außerdem kann es ja auch sein, dass sich jemand, da er keine Anhängerkupplung hat, eben mal ein Auto mit Anhängerkupplung mietet, um damit seinen Umzug zu erledigen. Und was glaubst Du, weshalb diese Fragen in der Theorie behandelt werden? Etwa zum Spaß? Oder um die Fahrschüler damit zu ärgern?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
31.08.2007, 16:25 Uhr

zu: habe mal ne wichtige frage!

@corsa-ultrablau
Nun sei doch nicht gleich so mit mir! Ich denke, wenn sich jemand ein PKW und einen Anhänger dazu miete, dann wird er sicher nicht überladen. Möbel sind außerdem kein Brennholz oder schwere Erde. Ich denke, um das Gewicht bei normalen Möbeln zu erreichen, muß ich den Hänger schon sonst wie voll packen. Da sieht es schon anders aus, wenn jemand mit dem Hänger riesige Pflanzen transportiert. Da soll es sogar schon Fälle gegeben haben, wo die Polizei einschritt und denjenigen beauflagte, den Hänger wieder zum Teil zu entladen. Wenn jemand regelmäßig schwere Sachen transportiert, wie Volltreffer von Sand oder Brennholz schrieb, wird man dies schon beachten und sicher auch berechnen. Aber wenn man Couch, Tisch oder Stühle transportiert.
Außerdem, wie ich oben schon schrieb, finde ich für größere Stücke einen Kleintransporter oder einen Möbeltransporter angebrachter.

â EUROžEtwa zum Spaß? Oder um die Fahrschüler damit zu ärgern?â EUROœ â EURO“ das kann man mit Fangfragen viel besser!!! :-p

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
31.08.2007, 16:36 Uhr

zu: habe mal ne wichtige frage!

@ Ute:
Tut mir leid, dass Du Dich ein wenig angegriffen gefühlt hast. War nicht so gemeint. Hab beim Verfassen nicht bemerkt, dass der Thread so rüberkommen wird. Und das mit dem Umzug war auch nur ein Beispiel von vielen. Und wie gesagt, es handelte sich dabei um einen Lehrfilm der Firma Degener (kennst Du vielleicht).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sakina
31.08.2007, 16:38 Uhr

zu: habe mal ne wichtige frage!

achso.. jetzt weiß ich wozu die zulässige gesamtmasse da steht.. die muss ich also doch auch mit einbeziehen.

also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe:
die anhängelast darf auf keinen fall größer sein als die leermasse des Pkw. Wenn das dann soweit stimmt muss ich "zum schluss" dann folgendes machen:
zul. gesamtmasse des pkw + zul. gesamtmasse des anhängers = weniger als 3,5 t ??

weil vorher hab ich immer statt zul. gesamtmasse des pkw einfach die leermasse addiert.. okay! ich danke für die hilfe! somit wäre das geklärt. Riesendank! :)

LG
Sakina

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
31.08.2007, 18:58 Uhr

zu: habe mal ne wichtige frage!

@corsa-ultrablau
Mach Dir da mal keine Sorgen. Angegriffen habe ich mich von Deinem Beitrag nicht gefühlt. Manchmal hat man Streß an einer anderen Stelle und dann ist man eben beim Schreiben etwas hitzig. Geht den Menschen wie den Leuten

@Volltreffer
"Das müssen lt. StVo alle, selbst oder besonders, Leute mit E-Scheinen gerade machen.
Für überladene Fahrzeuge gibt es nämlich keine extra FE."
Die, die hier ins Forum schauen und schreiben, werden dies wissen. Ebenso, die täglich mit solchen Lasten beschäftigt sind, ebenso die Gesetzeshüter.
Aber schaue doch mal in die Realität. Werden die Leute, die mal schnell zum Baumarkt fahren, um ein paar Sack Zement zu holen oder sich den Hänger voll Kohlen laden (soll nur mal ein Beispiel sein) - Dinge, die eine hohe Dichte und damit bei geringer Menge eine große Masse haben, die immer berücksichtigen? Wer kontrolliert das (abgesehen von meinen obigen Beispiel). Da kommt die Plane drüber und keiner sieht was. So ganz nach dem Motto: Das Auto wird es schon schaffen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
31.08.2007, 22:37 Uhr

zu: habe mal ne wichtige frage!

Liebe Ute, selbst Profis wissen es nicht oder überladen trotz besseren Wissens, sonst gäbe es wohl kaum doch so viele Beanstandungen, gerade bei Lkw.

Bei den Baumarkteinkäufern die überladen sieht man es trotz Plane oftmals sehr leicht an den weit in die Kotflügel eingetauchten Rädern und/oder am tief hängenden Hinterwagen.

Ruckzuck wird man da auf eine Waage geschleift, oder die Herren P. haben gleich ne mobile Waage mit.

Ganz schnell hagelt es da Punkte und Bußgeld.

Wir holen unser Holz mit dem Lkw, ist ein 10 Tonner der aber auf 7,5t abgelastet ist, jetzt meint jedesmal ein Kumpel, wir könnten doch dort mehr draufpacken weil wir doch jeder den CE hätten, jedesmal muß ich ihm verklickern, daß es dafür keine FE gibt...........aaaarrrrggghhhh

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
01.09.2007, 10:31 Uhr

zu: habe mal ne wichtige frage!

"Liebe Ute, selbst Profis wissen es nicht oder überladen trotz besseren Wissens, sonst gäbe es wohl kaum doch so viele Beanstandungen, gerade bei Lkw."

Heißt das ich bin jetzt ein Profi? Hab so ein Ding schon unmenschlich überladen, man das war ne Fahrt *g* in jeder Kurve, bei jeder kleinen Unebenheit immer die Ungewissheit. Hoffentlich bleibt alles drauf *lol* Man das war ein Spaß... und das mit einem starken A6 vorne dran und natürlich immer wenns geradeaus ging und etwas Platz war á la "gib ihm!!" :-)

Autofahren macht Spaß!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
01.09.2007, 13:00 Uhr

zu: habe mal ne wichtige frage!

@Lambo-Benni
...und dann heißt es in den Verkehrsmeldungen im Radio: "auf der ... liegt verlorene Ladung"

Da fällt mir noch die Geschichte vom "faulen Esel" ein. ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
01.09.2007, 14:05 Uhr

zu: habe mal ne wichtige frage!

Ich kam aber samt der Ladung unbeschadet an.

btw: die Ladung war natürlich nur Müll, aber den muss man ja auch entsorgen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
01.09.2007, 14:32 Uhr

zu: habe mal ne wichtige frage!

Na dann bin ich ja beruhigt.
Es wäre nämlich nicht besonders witzig, wenn Du etwas unterwegs verlieren würdest

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sakina
01.09.2007, 17:15 Uhr

zu: habe mal ne wichtige frage!

habe noch so eine anhänger-frage entdeckt die mich leicht verwirrt..

also, wieder bei Führerschein Klasse B:

Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B unter Beachtung der zulässigen Anhängelast fahren?

Kombinationen aus:
1) einem Pkw mit einer zul. Gesamtmasse von 3500 kg und einem Anhänger von 750 kg zulässiger Gesamtmasse

2)einem Pkw und einem Anhänger dessen zulässige Gesamtmasse die Leermasse des Pkw übersteigt, solange die Summe der zulässigen Gesamtmassen nicht höher als 3500 kg ist

3) einem Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg und einem Anhänger von 750 kg zulässiger Gesamtmasse


Also ich hätte jetzt gesagt, die 2. Antwort ist ausgeschlossen, weil die zul. Gesamtmasse niemals die Leermasse des Pkw übersteigen darf!
bei 1. und 3. Aufgabe wäre es ja eigentlich okay.. nur wenn ich jetzt die Denk- und "Rechen-" weise von der anderen Aufgabe in Betracht ziehe, müsste ich ja die zul. Gesamtmasse des pkw + zul. Gesamtmasse vom Anhänger rechnen. das wäre aber dann bei 1. und 3. über den 3500 kg ...

*total verwirrt*

wäre dankbar auf nachvollziehbare Erklärung. das Anhänger-thema ist das einzige themenbereich das mich irgendwie im stich lässt und bei der ich verwirrt bin.. Hier hätte ich die Logik doch auch gerne verstanden ..

Danke.
LG
Sakina

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
02.09.2007, 19:13 Uhr

zu: habe mal ne wichtige frage!

Lies dazu doch einfach die gesetzlichen Vorgaben der FeV, ggf. ganz oben links auf Führerschein klicken, dann links auf Klasse B und dann den erscheinenden Text lesen.
Dort steht dann das was Antwort 1 und 3 als richtig erlärt.

@Lumbo:

»Heißt das ich bin jetzt ein Profi? «

Einem Zwölfjährigen würde ich diese Logik aus der Aussage, daß selbst Profis bei der Beladung Mist bauen, den Umkehrschluß zu konstruieren, daß wenn man Mit baut folglich ein Profi sein müsse, vielleicht gerade noch so durchgehen lassen.
Natürlich würde ich ihn über seinen Denkfehler aufklären und dürfte mir sicher sein, daß dieses fruchtete, bei dir darf ich mir aber zu 100% sicher sein, wieder die motzigen Auslassungen eines Vorschülers zu Gemüte führen zu dürfen.

Aber zu deiner Frage ob du nun ein Profi seiest, nein, wer so verkehrsgefährdend Sachen transportiert ist einfach nur ein erbärmlicher Stümper.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
02.09.2007, 19:48 Uhr

zu: habe mal ne wichtige frage!

Falsch Volltreffer,

aus der Tatsache abgeleitet, dass ich damit Geld verdiente - es also professionell tat - bin ich wohl ein Profi ;-)

Aber spielt das eine Rolle? Nö!

Einem Zwölfjährigen würde ich auch zutrauen, dass er diese ("Heißt das ich bin jetzt ein Profi?") Aussage ernst nimmt!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sakina
02.09.2007, 20:37 Uhr

zu: habe mal ne wichtige frage!

habe es gelesen, weiß aber immernoch genauso viel wie vorher... :'-(

ich möchte nur noch eine frage beanwortet haben: was muss ich denn jetzt zusammenrechnen, wenn ich folgendes gegeben hab:
- Leermasse des Pkw
- zul. Gesamtmasse des Pkw
- zul. " des Anhängers

um herauszufinden, welchen anhänger ich ziehen darf??

ich dachte anfangs: leermasse + zul GM des Anhängers = max 3,5 t

-> funktionierte bei einer bogenfrage nicht dann hieß es: zul. GM des pkw + zul. GM des Anhängers

-> dann funktionierte es aber bei der anderen frage nicht!

was denn jetzt?? :-(

ich hoffe wirklich sehr auf hilfe.. und bedanke mich bei denen, die das ernst nehmen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
03.09.2007, 00:58 Uhr

zu: habe mal ne wichtige frage!

Lumumba, du solltest die Stelle an welcher du meine Antwort an Ute zitierst nochmals lesen, ggf nimm dir einen Erwachsenen dazu der dir das und den kausalen Zusammenhang meiner dann folgenden Antwort an dich erklären kann, alleine schaffst du das einfach nicht.
Noch nicht einmal meinen letzten Post hast du auch nur ansatzweise irgendwo verstanden.

Aber nachdem ich mich kurz in folgenden Thread eingelesen hatte, sah ich mich vollends in meiner von mir schon länger vertretenen These eindeutig und besonders erschütternd bestätigt, daß du dich zukünftig besser Dummbo-Benni nennen solltest.

Hier schauen

Das was du dort von dir gibst ist in kaum überbietbarer Weise, dumm, niederträchtig, menschenverachtend und abstoßend, daß es einen nur noch dauert.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
03.09.2007, 01:02 Uhr

zu: habe mal ne wichtige frage!

Sakina-Herzchen, ich habe dir den Text nochmal rauskopiert:

Kraftfahrzeuge â EURO” ausgenommen Krafträder â EURO” mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)


Ganz besonders das Wort ODER ist hier interessant!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
03.09.2007, 07:15 Uhr

zu: habe mal ne wichtige frage!

Volltreffer, Du hast Niveau!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
03.09.2007, 15:52 Uhr

zu: habe mal ne wichtige frage!

Hallo Sakina!
Ich weiß, mein Fahrlehrer hat das eine auch immer vernachlässigt.
Grundsätzlich darfst Du die 3.500 kg nicht übersteigen, einzigste Ausnahme:
Kfz = max. 3.500 kg +
Anhänger = max. 750 kg
Und nur in diesem einen Fall kommst Du über 3.500 kg (sogar auf 4.250 kg). Diese Regel immer zuerst prüfen und als zweiten Schritt dann die Sache mit der Leermasse.
Das wird schon werden - als ich die Vorschrift erst mal verstanden hatte, war sie mein Lieblingsthema überhaupt. Wirf auch noch mal einen Blick in Dein Theoriebuch. Ich muss gestehen, dass ich die Erklärungen meines Fahrlehrers auch nicht so recht verstanden hatte; doch dann habe ich mir das entsprechende Kapitel im Buch durchgelesen - und siehe da, da war es plötzlich ganz einfach.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sakina
04.09.2007, 19:55 Uhr

zu: habe mal ne wichtige frage!

achsoo! also gibt es noch eine ausnahme! die wurde gar nicht erwähnt im unterricht!! ich danke dir corsa-ultrablau, für deine hilfreiche antwort!! jetzt hab ich es komplett verstanden!! *juhu*

jetzt macht es sinn. weil das war es was mich bei der frage so verwirrte.

:) DAnke.

LG
Sakina

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
06.09.2007, 12:10 Uhr

zu: habe mal ne wichtige frage!

Vielen Dank für die Blumen!
Ich freue mich immer, wenn ich jemandem etwas verständlicher erklären konnte. Zählt übrigens zu meiner Lieblingsbeschäftigung. Nur ist es schriftlich immer schwieriger als mündlich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sakina
11.09.2007, 18:36 Uhr

zu: habe mal ne wichtige frage!

alles klar! ich hab die theorieprüfung bestanden! :) mit 0 fehlerpunkten.

Danke für die unterstützung   

allen anderen, die noch eine prüfung vor sich haben, viel erfolg! die, die es bestanden haben, gratulation! und ansonsten, schönen tag noch *yay* :)

LG
Sakina

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
11.09.2007, 21:46 Uhr

zu: habe mal ne wichtige frage!

kam die frage dran? :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
12.09.2007, 12:04 Uhr

zu: habe mal ne wichtige frage!

Super, Sakina!
Dann ist ja eine Hürde bereits geschafft.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie haben sich versehentlich rechts eingeordnet, obwohl sie nach links abbiegen möchten. Wie dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B

Nach links, sobald die Ampel dafür "Grün" zeigt

Nach rechts

Geradeaus

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter Ausschluss jeglicher Gefährdung der Fahrgäste vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B

Alle Fahrzeuge, die

- in gleicher Richtung fahren

- entgegenkommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Was muss regelmäßig gewartet werden, um zu hohen Kraftstoffverbrauch und übermäßigen Schadstoffausstoß zu vermeiden?

Zündanlage

Motor-Luftfilter

Vergaser oder Einspritzanlage