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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Katha71
06.09.2007, 16:16 Uhr

Verkürzung der Sperre da FS beruflich notwendig?

Hallo,

stimmt es, dass die Sperre (20 Punkte...) abgekützt werden kann, wenn der FS aus beruflichen Gründen notwendig ist, und der fahrende Familienvater sonst nicht für den Unterhalt sorgen kann?

Danke und Gruß


K.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
06.09.2007, 18:14 Uhr

zu: Verkürzung der Sperre da FS beruflich notwendig?

Glaube nicht, dass sowas Möglich ist, da einige dadurch eine Art abgeschwächten Freischein hätten und die finanziell stärkeren diskriminiert würden... aber sicher sagen kann ich es Dir nicht.

Vielleicht hat ein Anderer positivere Infos für Dich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
06.09.2007, 18:20 Uhr

zu: Verkürzung der Sperre da FS beruflich notwendig?

Ich habe hier etwas interessantes für Dich gefunden:

http://www.fahrtipps.de/urteile/sperrfrist-abkuerz
ung.php

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.09.2007, 13:12 Uhr

zu: Verkürzung der Sperre da FS beruflich notwendig?

Nein. Sperrfristverkürzung kann generell in einigen Bundesländern vom Gericht erlaubt werden.
Eine Sperrfristverkürzung, weil man auf die FE angewiesen ist, ist aber nicht vorgesehen.
Argument dabei ist, daß gerade jemand, der seinen Führerschein so dringend braucht, ihn nicht so leichtfertig aufs Spiel setzen sollte.

Anders ist es bei einem Fahrverbot. Hier kann bei Ersttätern ausnahmsweise bei besonderer wirtschaftlicher Härte zu Gunsten einer höheren Geldbuße vom FV abgesehen werden.

Bei Sperrfristen gibt es eine derartige Regelung nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Katha71
12.09.2007, 12:10 Uhr

zu: Verkürzung der Sperre da FS beruflich notwendig?

@durbanZA: Danke für den/das (?) Posting vom 07.09.

Es geht hier tatsächlich um Fahrverbot, "unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis"....

Wie wird so ein FV abgeändert/aufgehoben werden? Geht es nur gerichtlich?

Danke und Gruß


K.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.09.2007, 12:26 Uhr

zu: Verkürzung der Sperre da FS beruflich notwendig?

Tut mir leid, da scheinst Du mich falsch verstanden zu haben.
Es geht hier anscheinend nicht um ein Fahrverbot, sondern um einen Entzug der Fahrerlaubnis und einer damit verbundenen Sperre; das ist ein wichtiger Unterschied.

Wie lang ist die Sperre eigentlich? 6 Monate sind laut § 4 Abs. 10 StVG das Mindestmaß, das nicht unterschritten werden darf.
Ausnahmen sind hier nicht vorgesehen.

Die Argumentation ist dabei, daß gerade jemand, der auf seine Fahrerlaubnis derart angewiesen ist, so fahren sollte, daß er sie nicht verliert.

Zum weiteren Ablauf:

Um möglichst schnell eine neue Fahrerlaubnis zu bekommen, empfiehlt es sich, sie frühzeitig zu beantragen.

Die Beantragung einer Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle ist 3 Monate vor Sperrfristende möglich. Mitzubringen ist:
- Lichtbild
- Reisepaß bzw. Personalausweis
- Bescheinigung über einen Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre ist.

Weshalb hast Du die Punkte gesammelt, wenn man so Fragen darf? Ich Frage das nur im Hinblick auf eine mögliche MPU...

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie überholen wollen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B

Mit Rutschgefahr und verlängertem Anhalteweg

Mit plötzlich auftauchendem Gegenverkehr

Mit unsicherer Fahrweise des Radfahrers

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109

Es ist immer zu warten, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Hinweis auf vorhandene elektrische Oberleitungen

Der Schienenverkehr hat immer Vorrang