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Katha71
06.09.2007, 16:16 Uhr
Verkürzung der Sperre da FS beruflich notwendig?
Hallo,
stimmt es, dass die Sperre (20 Punkte...) abgekützt werden kann, wenn der FS aus beruflichen Gründen notwendig ist, und der fahrende Familienvater sonst nicht für den Unterhalt sorgen kann?
Danke und Gruß
K.
Lambo-Benni
06.09.2007, 18:14 Uhr
zu: Verkürzung der Sperre da FS beruflich notwendig?
Glaube nicht, dass sowas Möglich ist, da einige dadurch eine Art abgeschwächten Freischein hätten und die finanziell stärkeren diskriminiert würden... aber sicher sagen kann ich es Dir nicht.
Vielleicht hat ein Anderer positivere Infos für Dich.
Ute
06.09.2007, 18:20 Uhr
zu: Verkürzung der Sperre da FS beruflich notwendig?
Ich habe hier etwas interessantes für Dich gefunden:
http://www.fahrtipps.de/urteile/sperrfrist-abkuerz
ung.php
durbanZA
07.09.2007, 13:12 Uhr
zu: Verkürzung der Sperre da FS beruflich notwendig?
Nein. Sperrfristverkürzung kann generell in einigen Bundesländern vom Gericht erlaubt werden.
Eine Sperrfristverkürzung, weil man auf die FE angewiesen ist, ist aber nicht vorgesehen.
Argument dabei ist, daß gerade jemand, der seinen Führerschein so dringend braucht, ihn nicht so leichtfertig aufs Spiel setzen sollte.
Anders ist es bei einem Fahrverbot. Hier kann bei Ersttätern ausnahmsweise bei besonderer wirtschaftlicher Härte zu Gunsten einer höheren Geldbuße vom FV abgesehen werden.
Bei Sperrfristen gibt es eine derartige Regelung nicht.
Katha71
12.09.2007, 12:10 Uhr
zu: Verkürzung der Sperre da FS beruflich notwendig?
@durbanZA: Danke für den/das (?) Posting vom 07.09.
Es geht hier tatsächlich um Fahrverbot, "unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis"....
Wie wird so ein FV abgeändert/aufgehoben werden? Geht es nur gerichtlich?
Danke und Gruß
K.
durbanZA
12.09.2007, 12:26 Uhr
zu: Verkürzung der Sperre da FS beruflich notwendig?
Tut mir leid, da scheinst Du mich falsch verstanden zu haben.
Es geht hier anscheinend nicht um ein Fahrverbot, sondern um einen Entzug der Fahrerlaubnis und einer damit verbundenen Sperre; das ist ein wichtiger Unterschied.
Wie lang ist die Sperre eigentlich? 6 Monate sind laut § 4 Abs. 10 StVG das Mindestmaß, das nicht unterschritten werden darf.
Ausnahmen sind hier nicht vorgesehen.
Die Argumentation ist dabei, daß gerade jemand, der auf seine Fahrerlaubnis derart angewiesen ist, so fahren sollte, daß er sie nicht verliert.
Zum weiteren Ablauf:
Um möglichst schnell eine neue Fahrerlaubnis zu bekommen, empfiehlt es sich, sie frühzeitig zu beantragen.
Die Beantragung einer Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle ist 3 Monate vor Sperrfristende möglich. Mitzubringen ist:
- Lichtbild
- Reisepaß bzw. Personalausweis
- Bescheinigung über einen Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre ist.
Weshalb hast Du die Punkte gesammelt, wenn man so Fragen darf? Ich Frage das nur im Hinblick auf eine mögliche MPU...
mfG
Durban
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