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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
11.01.2006, 22:26 Uhr

Das mit 0,0 Promille in der Probezeit unter 25

hab ich hier auf dieser Seite und im Forum noch gar nicht gesehen.

Gilt das eingentlich schon (meines wissen schon aber sich nicht ganz sicher ist)?

Und vor allem welche Strafen bekommt man wenn man mit zb 0,2 Promille ohne Fahrauffälligkeiten und Unfall beteiligt war angehalten wird. Davon wurde in Öffentlichkeit nie gesprochen zb im TV es hieß immer es wird eingeführt wegen der hohen Unfallzahlen durch Alkohohl bei Fahranfänger aber nix von den Strafen. Wird man mit 0,1 Promille so bestraft wie ein normaler Autofahrer mit 0,7?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
12.01.2006, 17:04 Uhr

zu: Das mit 0,0 Promille in der Probezeit unter 25

0,29 Promille BAK darf jeder Teilnehmer im Straßenverkehr ohne Konsequenzen haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
12.01.2006, 22:43 Uhr

zu: Das mit 0,0 Promille in der Probezeit unter 25

Danke für eure antworten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-008 / 3 Fehlerpunkte

An einem Fahrzeug sind Motor und Schalldämpfer "frisiert". Welche Folgen kann das haben?

Der Schadstoffausstoß wird größer

Der Kraftstoffverbrauch sinkt erheblich

Die Lärmbelästigung nimmt zu

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit