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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Transit
21.12.2005, 10:54 Uhr

Wie mache ich einen parkenden LKW kenntlich?

Hallo!

Berufsbedingt muss ich gelegentlich mit einem LKW am rechten Fahrbahnrand einer einspurigen, schmalen Fahrbahn parken. Da eher wenig Gegenverkehr herrscht könnte der nachfolgende Verkehr überholen, wenn, ja wenn ihm klar wäre, dass ich nicht im Stau stehe, sondern parke. Der LKW scheint die Sicht auf die dahinter liegende Fahrbahn komplett zu versperren...
Da es sich zu der Uhrzeit um eine stark befahrene Strasse handelt, staut sich der Verkehr dann immer wieder erheblich, einzig aus dem besagten Missverständnis heraus. Dieses Missverständnis führt unter den Wartenden immer wieder zu beträchtlichem Unmut.

Wie kann ich dem nachfolgenden Verkehr auf legale Art verständlich machen, dass das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt nicht am fließenden Verkehr teilnimmt, sondern parkt?

Oder darf ich an dieser Stelle gar nicht halten (siehe §12 StVO (1) 1. Satz: "Das Halten ist unzulässig ...an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,...)? Andererseits wird die Straßenstelle ja erst durch den breiten, hohen LKW unübersichtlich und ist es ja nicht per se...

Vielen Dank für eure Mithilfe.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
21.12.2005, 11:54 Uhr

zu: Wie mache ich einen parkenden LKW kenntlich?

falls am rand eine weisse linie ist, darf man dort nicht halten (ausserorts).
falls parken grundsätzlich erlaubt ist, würde ich sonst einfach den rechten blinker setzten, wenn ich am rand halte. das dürfte klar sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
21.12.2005, 11:55 Uhr

zu: Wie mache ich einen parkenden LKW kenntlich?

Wenn dein Lkw derart ungünstig steht, dass alle Fahrzeugführer dahinter warten, weil sie nicht erkennen, dass dein Lkw geparkt ist, dann solltest du an dieser Stelle überhaupt nicht parken. Natürlich könnte man den Lkw mit einer Parkwarntafel versehen, aber es ist eher unwahrscheinlich, dass die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer dieses Ding überhaupt kennt und daraus schlussfolgert, dass der Lkw parkt.

Also am besten woanders parken und täglich einen kleinen Spaziergang oder eine Radfahrt einplanen.

Außerdem solltest du auch § 12 Abs. 3a StVO beachten, falls dein Lkw mehr als 7,5t z.G. hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
21.12.2005, 11:59 Uhr

zu: Wie mache ich einen parkenden LKW kenntlich?

Ach so, weil tolu den rechten Blinker empfiehlt: Ich bin davon ausgegangen, dass der Lkw über mehrere Stunden, evtl. über Nacht, dort geparkt ist. Falls du nur relativ kurz dort parkst, ist der rechte Blinker natürlich richtig.

Am ehesten werden die anderen Verkehrsteilnehmer deinen Lkw als geparkt erkennen, wenn du das Warnblinklicht eingeschaltet hast, obwohl natürlich ausgerechnet diese Methode an behindernd parkenden Fahrzeugen nicht erlaubt ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Transit
21.12.2005, 12:45 Uhr

zu: Wie mache ich einen parkenden LKW kenntlich?

Der LKW hat unter 7,5t z.G. und wird innerorts geparkt. Eine Seitenlinie gibt es nicht, sondern nur einen Bürgersteig. Wenn ich an den Strassenrand fahre setze ich auch den rechten Blinker und schalte für zwei Phasen die Warnblinklichtanlage an. Die Fahrzeugführer, die sich zu diesem Zeitpunkt hinter mir befinden checken das auch und überholen mich. Auf Dauer kann ich den Blinker aber nicht setzen, da sich vor mir eine Ampelkreuzung befindet und mein Blinken deshalb als Abbiegen, bzw. Teilnahme am fließenden Verkehr mißgedeutet werden könnte.

Der Parkvorgang dauert ca. 5 bis 10 Minuten, da ich an dieser Stelle ein Geschäft beliefern muß. Es gibt in der Umgebung überwiegend Einbahnstraßen und ich habe von meinem Arbeitgeber eine Zeitvorgabe, die ich einzuhalten habe. Ich könnte woanders parken, aber das würde Zeit kosten... Daneben ist es auf Grund der Beschaffenheit der Güter, die ich transportiere aus verschiedenerlei Hinsicht besser, wenn sie sich nur für kurze Zeit ausserhalb eines Fahrzeugs/Gebäudes befinden. Aus Sicherheitsgründen muss die Ladebordwand bei Abwesenheit geschlossen sein, insofern kann der Autofahrer bei meiner Abwesenheit auch nicht erkennen, dass der LKW zu dem Zeitpunkt parkt.

Das Warnblinklicht wurde mir auch schon von erregten Autofahrern empfohlen. Auch weiß ich, dass es in solchen Situationen unter LKW-Fahrzeugführern eine gängige Praxis ist auf diese Weise seinen Parkstatus anzuzeigen. Vielleicht wird das Warnblinklicht zu diesem Zwecke ja eines Tages mal legalisiert, wie es etwa am Stauende auf Autobahnen geschehen ist.

Den Tipp mit der Parkwarntafel werde ich mal in nähere Erwägung ziehen. Oder dann vielleicht sogar selbst ein Schild malen "Dieses Fahrzeug parkt" oder "Bin in 5 Minuten zurück." ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Skywalker
21.12.2005, 21:40 Uhr

zu: Wie mache ich einen parkenden LKW kenntlich?

Hallo !

Niemals las Ich solchen Müll ! Jemand mal auf die Idee gekommen, in der STVO nach zu lesen ?Hey Leute, hier geht es nicht um persönliche Meinungen ! Es interessiert niemanden, wie Ihr die Situation einschätzt ! Mich kotzt es an, das hier nur Hobbyanwälte schreiben ! Da es mir versagt ist, eine Rechtsberatung zu tätigen, wäre es nicht schlecht, die aktuellen Gesetze zu prüfen ! Also, wer schreibt..der bleibt..

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
21.12.2005, 23:39 Uhr

zu: Wie mache ich einen parkenden LKW kenntlich?

@ Skywalker:
»Jemand mal auf die Idee gekommen, in der STVO nach zu lesen«

Wie ja auch schon aus anderen Beiträgen von dir hervorgeht, bist du ein ziemlicher Dummschwätzer. Wir sind jetzt alle gespannt, welche Lösung die StVO für obiges Problem gibt. Oder anders gefragt: Wie würdest du dich verhalten, wenn an du jener Stelle mit einem Lkw etwas auszuliefern hättest?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
22.12.2005, 00:01 Uhr

zu: Wie mache ich einen parkenden LKW kenntlich?

» Da es mir versagt ist, eine Rechtsberatung zu tätigen, wäre es nicht schlecht, die aktuellen Gesetze zu prüfen ! Also, wer schreibt..der bleibt.. «

Die nicht erlaubte Rechtsberatung bezieht sich nur auf konkrete Einzelfälle. Allgemeine Tipps, wie man seinen LKW rechtlich korrekt zu parken hat, dürfen auch von Laien gegeben werden. Wäre das nämlich verboten, ständen sämtliche Fahrlehrer mit einem Bein im Knast. Du kannst uns daher ganz unbesorgt über die Sachlage aufklären.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Frank W.
22.12.2005, 20:20 Uhr

zu: Wie mache ich einen parkenden LKW kenntlich?

wenn dort kein absolutes halte-oder parkverbot sowie kein zusatzzeichen für lkw existiert,dann nimm mal an einem aufbauseminar freiwillig teil.schon mal was von parkwarntafeln zur kenntlichmachung gehört.die darf man nicht nur nachts benutzen.allerdings beachte man auch die einschränkung in wohngebieten.
führerschein bei neckermann gewonnen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern temensis
23.12.2005, 15:27 Uhr

zu: Wie mache ich einen parkenden LKW kenntlich?

Zitat warnecke:
Lese Dir mal richtig die Frage durch !
Oder haben wir lesen bei Neckermann gelernt ?

Lesen kann er scheinbar nicht so richtig,oder er hat Probleme die Themen/Fragen richtig zu erfassen bzw. umzusetzen;)
Gruß Temensis

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Skywalker
23.12.2005, 19:08 Uhr

zu: Wie mache ich einen parkenden LKW kenntlich?

O.K. O.K. , werde in Zukunft meine Kritik sachlicher äußern, um einigen dünnhäutigen Usern , nicht zu sehr auf den Schlips zu treten ! Und Danke für den Dummschwätzer ! Angriff ist nicht immer die beste Verteidigung..hehe ! Also, Ich bessere mich...Gruß der Skywalker

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Transit
04.01.2006, 10:54 Uhr

zu: Wie mache ich einen parkenden LKW kenntlich?

Vor einer Woche habe ich des Rätsels Lösung gefunden. Ich kam drauf, als ich auf die rechte obere Ecke von fahrtipps.de blickte. ;-)))
In meiner Firma werden solche Lübecker Hütchen zur zusätzlichen Sicherung der Hebebühne angeboten, die Beschaffung ist also kein Problem.
Gestern habe ich sie an der genannten Stelle auch schon ausprobieren können. Dazu habe ich eines einfach nach dem Entladen unter die Ladebordwand gestellt. Einige Fahrzeugführer haben sie zwar erst nach einigen Sekunden des Haltens bemerkt, aber ich denke damit haben sie leben können, die Staus sollten damit eigentlich Vergangenheit sein...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.06.2006, 22:37 Uhr

zu: Wie mache ich einen parkenden LKW kenntlich?

Was hat die Abfahrtskontrolle mit der Kenntlichmachung eines parkenden Lkw zu tun? Diese Tafel heißt übrigens Parkwarntafel.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Sie müssen warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Der Radfahrer muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-010-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-010-B

Der Radfahrer muss mich vorbeilassen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Ich darf vor dem Motorrad fahren