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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern toflow4u
21.06.2006, 12:33 Uhr

bei ROT Kreuzung überquert *BLITZ*

Schönen Guten Tag;

Ich hätte mal eine Frage und zwar würde mich einmal interessieren was mir in dem Fall droht! Aufejdenfall Fahrverbot? Ich bin aus der Probezeit schon seit 2 Jahren raus, die Ampel ist kurz vorher auf ROT gesprungen!! Jetzt kommt noch erschwerend hinzu das ich nicht angeschnallt war, zumindest hat die Blitzanlage 2mal geblitzt? Kann mir da jemand weiterhelfen!? Ich brauche mein Führerschein täglich, fahre ca. 80 km täglich! Wie lange dauert es bis ich den bußgeldbescheid bekommen!?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
21.06.2006, 13:25 Uhr

zu: bei ROT Kreuzung überquert *BLITZ*

Wenn die Ampel unter 1 sec Rot war, gibt es kein Fahrverbot.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
21.06.2006, 13:59 Uhr

zu: bei ROT Kreuzung überquert *BLITZ*

die geringere strafe tritt eh zurück. d.h. in deinem fall: das nicht anschnallen wäre eh nur 30 euro (dennoch halte ich es für enorm wichtig) und die ampel sind punkte und fahrverbot.
also wird das nicht anschnallen wohl nicht berücksichtigt.
dasselbe ist auch wenn du nicht angeschnallt zu dicht auf den vordermann/frau auffährst. auch hier tritt das nicht anschnallen zurück, wenn es milder bestraft würde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
21.06.2006, 14:29 Uhr

zu: bei ROT Kreuzung überquert *BLITZ*

hm.... tolu, im letzteren Fall liegt Tateinheit vor. gut. Finde ich recht eindeutig. Aber bei einem Rotlichtverstoß und nicht-Anschnallen Tateinheit? Das mußt Du mir erklären....
Wieso sollte hier nicht auf Tatmehrheit entschieden werden?

Übrigens, da kleiner Auwand, hier mal die Regelstrafen für einen einfachen Rotlichtverstoß: 50 Euro (zzgl. Gebühren) und drei Punkte.
Bei einem qualifiziertem Rotlichtverstoß (mehr als eine Sekunde "rot") wärst Du mit einem Fahrverbot von einem Monat dabei, mit 4 Punkten und mit einem Bußgeld von 125 Euro.

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21.06.2006, 16:05 Uhr

zu: bei ROT Kreuzung überquert *BLITZ*

hast recht, ist auslegungssache. nur sehe ich auch keinen absoluten zusammenhang zw. dichtauffahren und nicht anschnallen.
müsste man halt wissen wie das in der praxis entschieden wird.
für den TE ist aber die rote ampel wohl das gravierende.

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21.06.2006, 16:48 Uhr

zu: bei ROT Kreuzung überquert *BLITZ*

joa, vielleicht übersieht der zuständige Beamte auch einfach die Gurtsache :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lisa98
21.06.2006, 16:54 Uhr

zu: bei ROT Kreuzung überquert *BLITZ*

Warum zählt das nicht anschnallen nicht dazu? Wer bestimmt denn was tragischer ist? Mal angenommen es wäre beim überqueren der Kreuzung(bei rot) zu einem Unfall gekommen, und der oder diejenige ist nicht angeschnallt?!
Würd mich jetzt schonmal interessieren...

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21.06.2006, 17:09 Uhr

zu: bei ROT Kreuzung überquert *BLITZ*

» Wer bestimmt denn was tragischer ist «

Bei Tateinheit wird nicht der tragischere, sondern der schwererwiegende Verstoß gewertet, also der, der mit härteren Strafen belegt ist. Und das ist in unserem Fall der Rotlichtverstoß.

Wird allerdings auf Tatmehrheit entschieden, so werden beide Verstöße unabhängig voneinander gewertet.

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21.06.2006, 17:18 Uhr

zu: bei ROT Kreuzung überquert *BLITZ*

Okay, danke!
Und wer entscheidet auf Tatmehrheit? ;) Find ich schon a bissl krass. Was wird dann bewertet wenn man besoffen ein Stop Schild überfährt? Oder falsch iner Einbahnstrasse?!

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21.06.2006, 18:02 Uhr

zu: bei ROT Kreuzung überquert *BLITZ*

lisa98: kann dich trösten.
wenn du nicht angeschnallt nen unfall baust und dadurch stärker oder gar überhaupt verletzt wirst hat das zivilrechtliche folgen. z.b. kann die versicherung einen teil der zahlungen verweigern. auch schmerzensgelder werden weniger oder gar nicht zugesprochen.
nur straf/OWI mässig kommt der fehlbare besser weg.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
21.06.2006, 19:41 Uhr

zu: bei ROT Kreuzung überquert *BLITZ*

» Und wer entscheidet auf Tatmehrheit? « Letztlich der Richter. Der ist natürlich an die gesetzlichen Bestimmungen gebunden, wann Tateinheit oder Tatmehrheit anzuwenden ist.
Wenn Du besoffen ein Stoppschild überfährt, handelt es sich, wenn Du noch soweit zurechnungsfähig warst, um Tatmehrheit, sodaß beide Verstöße unabhängig voneinander bestraft werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lisa98
21.06.2006, 22:49 Uhr

zu: bei ROT Kreuzung überquert *BLITZ*

Super danke!
Hamma wieder was dazugelernt!:)
Guats Nächtle...

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