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Das FAHRTIPPS-Forum
 oki.doki
28.09.2015, 13:17 Uhr
Kosten für praktische Prüfung
Hallo zusammen,
aus aktuellem Anlass benötige ich dringend (Rechnung fällig) Eure Hilfe und bedanke mich schon im voraus recht herzlich für eine kompetente Antwort!
Ich bin derzeit am hin- und herdiskutieren mit der Fahrschule wegen den Kosten für die praktische Prüfung. Meine beiden Söhne haben den A2-Führerschein gemacht (hatten beide vorher den A1 seit 2 Jahren). Im Ausbildungsvertrag steht, dass die praktische Prüfung 99,-- EUR kostet. Die Kosten für den TÜV (zahlt der damit eigentlich den Fahrlehrer?) haben sie selbst in bar beim TÜV extra bezahlt (75,-- EUR). Nun berechnet die Fahrschule aber zusätzlich zu den 99,-- EUR noch eine 5. Fahrstunde für die Prüfungsfahrt. Angeblich sind die 99,-- EUR nur für Verwaltung, Anmeldung und die Prüfungsfahrt ist extra zu bezahlen (49,-- EUR). Da dies nirgendwo im Ausbildungsvertrag aufgeführt ist und ich mal gelesen habe, dass sie das gar nicht dürfen, weiß ich nun nicht, ob ich das bezahlen soll oder nicht, denn für mich ist das sehr viel Geld und wenn unberechtigt, möchte ich das natürlich nicht zahlen. Die Prüfungsfahrt für insgesamt knapp 150,-- EUR finde ich einfach sehr heftig. Was meint ihr? Bitte nur antworten, wenn ihr es sicher wisst, denn es geht ja hier darum, dass ich auch im Recht bin, wenn ich nicht zahle. Wenn die das dürfen, zahle ich natürlich. Vielen Dank! LG H.

 Wackeldackel
30.09.2015, 14:45 Uhr
zu: Kosten für praktische Prüfung
Hier mal meine persönliche Rechtsauffassung:
Wenn im Fahrausbildungs-Vertrag steht, dass die Prüfung mit 99 Euro für die FAHRSCHULE in Rechnung gestellt wird, hat dies nichts mit den TÜV Prüfungsgebühren zu tun und sind selbstverständlich entsprechend zu leisten.
Die Prüfungsgebühren des TÜV oder der Dekra sind extern zu zahlende Leistungen. Hiervon wird natürlich kein Fahrlehrer entlohnt.
Die 99 Euro für die Fahrschule beinhalten ja nicht nur eine Prüfungsfahrt, sondern meist auch noch eine Übungsfahrt (weitläufig der Hinweg). Außerdem muss die gesamte Zeit über der Fahrlehrer anwesend und ein externes Auto verfügbar sein. Eigentlich ein schlechter Stundenlohn für den Unternehmer.
Eine Waschmaschinen- oder Fahrzeugreparatur (zB) von dieser Dauer wären sehr viel teurer.
Ich finde es nur gerecht und würde das auch zahlen. Eine Auseinandersetzung hierüber würde m. E. auch das Klima für den Prüfling verderben.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?
Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen
Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich
Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-102 / 3 Fehlerpunkte
Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts benutzt werden?
Als Überholsignal
Als Warnsignal
Als Rufzeichen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-103 / 3 Fehlerpunkte
Wie soll man schalten, um besonders umweltbewusst und sparsam zu fahren?
So spät wie möglich zurückschalten
So früh wie möglich hochschalten
Gänge bis in den oberen Drehzahlbereich ausfahren und dann schalten
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