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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ColdWeather
03.07.2015, 20:26 Uhr

Falschparker mit Regierungskennzeichen.

Habe heute einen Wagen, - einen dicken Merz mir Kennzeichen wie M-xxx, - auf dem Bürgersteig hinter den herausnehmbaren Abgrenzungspfosten, die bestimmt Feuerwehrzufahrt markieren, direkt vor dem Haupteingang des Universitätskrankenhauses in Köln gesehen. Kein Warnblinker, bestimmt kein Notfall. Die Parkhauseinfahrt mit den ersten 30 Min kostenlos war 100m weiter. Habe mir Fotos gemacht. Soll ich die Frechheit veröffentlichen, und wenn ja, auf welchen Foren noch, damit es richtig öffenlich wird?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
03.07.2015, 22:42 Uhr

zu: Falschparker mit Regierungskennzeichen.

"die bestimmt Feuerwehrzufahrt markieren"
Markieren sie eine solche Zufahrt oder nicht?

"bestimmt kein Notfall"
Weißt du das sicher?

Weißt du ob dieses Auto nicht die entsprechende erlaubnis dazu hatte?

Von daher wär ich erstmal vorsichtig in einem solchen Fall von einer Frechheit zu sprechen ohne alle Fakten zu kennen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ColdWeather
03.07.2015, 23:42 Uhr

zu: Falschparker mit Regierungskennzeichen.

1. Das Auto war ordentlich, also gerade geparkt, ohne Hektik.
2. Ich konnte keine Schilder unter der Windschutzscheibe ausmachen, die auf irgendeine Berechtigung hingewiesen hätten.
3. Die herausnehmbaren Pfosten sperren einen Teil des Bürgesteigs ab, direkt an der Einfahrt zum Innenhof des Krankenhauses. Die Pfosten werden bestimmt entfernt, wenn ein langes Feuerwehrfahrzeug von der relativ schmalen Strasse am Krankenhaus in den Innenhof reinfahren muss; der Wagen versperrte diese Kurve.
4. Alle müssen sich an die StVO halten, auch der Wagen mit dem Kennzeichen M-972, oder? Übrigens, indem ich hier das Kennzeichen publiziere, verstosse ich nicht gegen Datenschutzgesetzt: der Wagen gehört zu einer Behörde, nicht einer Person/einem Privatunternehmen, also ist öffentlich.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-109-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-109-B

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Als Gegenverkehr brauchen Sie den Bus nicht besonders zu beachten

Sie dürfen nur vorsichtig an dem Bus vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

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