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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Muri21
27.07.2014, 21:51 Uhr

Beifahrer nicht angeschnallt

Hallo Leute,
Heute bin ich ein bisschen mit einem Kollegen mit dem Auto rumgefahren.
Danach hat uns die Polizei angehalten und mein Beifahrer hat eine Strafe von 30€ bekommen weil er nicht angeschnallt war, er war zwar angeschnallt aber er hatte den Gurt unter die Achseln geklemmt weil der Gurt ihn an der Schulter weh getan hat ( Sonnenbrand). Meine Frage ist nun ? Kommt was auf mich (Fahrer) zu? Mein Beifahrer hat einen überweisungsschein gegeben aber dort steht mein Kennzeichen drauf und die Polizisten haben meinen Ausweis und Führerschein Fahrzeugpapiere genommen :-)
Danke für eure hilfe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kochi
22.10.2014, 16:35 Uhr

zu: Beifahrer nicht angeschnallt

Glaube nicht dass da noch was kommt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Antonia
23.10.2014, 15:59 Uhr

zu: Beifahrer nicht angeschnallt

Nein, soweit ich weiß, trifft die Strafe nur dem nicht-angeschnallten Beifahrer. Als Fahrer ist man nur dazu angehalten, den Beifahrer auf die Anschnallpflicht hinzuweisen. Einfach losfahren, ohne abzuwarten, dass der Beifahrer sich anschnallt, geht auch nicht.
Komisch nur - in deinem Fall war der Beifahrer doch angeschnallt? Naja, vielleicht reicht es schon, wenn man den Gurt nicht so trägt, wie man sollte, um als nicht angeschnallt zu gelten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.7.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Nässe kann die Wirkung von Trommelbremsen beeinträchtigen. Was ist zu tun?

Bremsflüssigkeit nachfüllen

Die Bremse mehrfach im Stand betätigen

Die Bremse vorsichtig trocken fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.04-101 / 3 Fehlerpunkte

Wovon hängt der einzuhaltende Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ab?

Von der Fahrbahnbeschaffenheit

Von der Geschwindigkeit

Von den Sichtverhältnissen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-104-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie an solchen Haltestellen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-104-B

Fußgänger rennen oft über die Fahrbahn, um die Straßenbahn noch zu erreichen

Solange Türen der Straßenbahn geöffnet sind, ist Vorbeifahren verboten

Fußgänger verlassen manchmal unachtsam die Verkehrsinsel