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Das FAHRTIPPS-Forum
Magh
22.06.2014, 10:01 Uhr
Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen
Hallo Leute,
ich bin jetzt 20 Monate in der Probezeit ohne Auffälligkeiten gefahren.
Als ich vor ein paar Tagen jedoch außerorts unterwegs war passierte mir folgendes Missgeschick:
Nachdem die ´80er´Begrenzung aufgehoben wurde, fuhren alle Fahrzeuge in der Kolonne etwas schneller, aber alle im selben Abstand. Als es dann zu einer Kreuzung mit einer Ampel ging habe ich die ´60er´Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen und wurde dann ca. mit 30 km/h zu viel (am Navi abgelesen) geblitzt. Das Übersehen sollte jetzt keine Entschuldigung sein und ich weiß, dass ich mich falsch verhalten hab. Das Bußgeld wird über 40 Euro ausfallen (ich glaube beim Navi braucht man heutzutage keine Toleranz mehr abziehen), zusätzlich ein Punkt, und somit muss ich zum Aufbauseminar.
Meine Frage lautet jetzt:
Kann ich das Aufbauseminar durch Einspruch/Widerspruch umgehen?
Wenn es sein muss zahle ich die 200- 300 Euro :/ , aber ich habe momentan einfach keine Zeit an einem Seminar teilzunehmen. Ich bitte um Hilfe :)
PS.: Sätze wie "das passiert Dir recht" oder "Selbst Schuld" helfen mir nicht weiter
Peg
23.06.2014, 20:25 Uhr
zu: Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen
Mit deinen abgelesenen ca. 30 km/h befindest du dich in einem wichtigen Grenzbereich.
Um dir antworten zu können ist es wichtig zu wissen:
War dein Geschwindigkeitsverstoß innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften?
Bis 30 km/h igO = 100€ 1 Punkt
ab 31 km/h igO = 160€ 1-2(?) Punkte 1 Monat Fahrverbot
Bis 30 km/h agO = 80 € 1 Punkt
ab 31 km/h agO = 120€ 1 Punkt
Zu allen Euro-Beträgen gesellen sich jeweils 23,50€ für Verwaltung und Porto.
Der nächste Verstoß, binnen des nächsten Jahres ähnlicher Güteklasse, wird erheblich teurer und unangehmer.
Das Aufbauseminar kannst du durch NICHTS umgehen.
Mit den richtigen Argumenten aber vll. als Einzelseminar absolvieren.
Das gäbe dir die Möglichkeit, die Termine passend für dich mit dem FL abzustimmen.
Allerdings ist es wie immer im Leben: Sonderbehandlungen kosten mehr.
Kochi
22.10.2014, 16:41 Uhr
zu: Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen
Genau so ist es. An dem Aufbauseminar wirst du leider teilnehmen müssen, da du noch in der Probezeit bist. Wenn du nicht daran teilnimmst, wirst du deinen Führerschein abgeben müssen.
Ob du Widerspruch einlegen kannst und ob das sinnvoll ist, solltest du nochmal mit einem Anwalt klären. Gibt ja mittlerweile auch welche, die eine kostenlose Erstberatung anbieten. Meiner Meinung nach wirst du aber mit dem Widerspruch wohl eher keinen Erfolg haben, da die Situation eindeutig war.
Antonia
24.10.2014, 11:33 Uhr
zu: Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen
Und hast du es mit einem Widerspruch probiert, oder bist du zum Aufbauseminar gegangen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das mit dem Seminar zumindest zeitlich nicht anders takten konnte. Das fände ich jetzt auch nicht so legitim.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einem Waldweg und nähern sich einem Bahnübergang ohne Andreaskreuz. Wie verhalten Sie sich?
Ohne weiteres durchfahren, da Schienenfahrzeuge hier wartepflichtig sind
Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und beobachten, ob sich ein Schienenfahrzeug nähert
Horchen, ob sich durch Pfeifen oder Läuten ein Schienenfahrzeug ankündigt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-013 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren hinter einem landwirtschaftlichen Fahrzeug mit hoch beladenem Anhänger. Womit müssen Sie rechnen?
Vor allem beim Bremsen oder beim Abbiegen können Teile der Ladung herunterfallen
Die Blinker können verdeckt sein, so dass schlecht zu erkennen ist, wenn der Zug abbiegen will
Der Zug hat wegen der Beladung einen besonders kurzen Bremsweg
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-101 / 3 Fehlerpunkte
Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts benutzt werden?
Als Warnsignal
Als Rufzeichen
Als Ãœberholsignal
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