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Anton2712
07.04.2014, 14:49 Uhr
Sehr knifflige Frage
Hallihallo liebe Rätselfreunde!
Mir ist folgendes passiert, ich bin von der Arbeit mit meinem Fahrrad nach hause gefahren. Hierbei musste ich einen Kreisverkehr überwinden. Dort sind Markierungen für Fußgänger und Fahrradfahrer auf der Straße. Also ein normaler Fußgängerüberweg und ein sogenannter Radwegefurt. Die Straße ist in der Mitte von einer kleinen Verkehrsinsel unterbrochen und trennt Kreisverkehrauf- und abfahrt.
Als ich mich langsam fahrend bereits auf dem zweiten Teil befand, wurde ich von einem Auto, welches aus dem Kreisverkehrt kam übersehen und angefahren. Jetzt habe ich davon gehört, dass ich wenn ich als Fahrradfahrer, nicht schiebend, den Fußgängerüberweg überquere, mit einer 50%igen Teilschuld "belastet" werde.
Trifft dies in meinem Fall auch zu? Ich hoffe ich habe mich klar genug ausgedrückt.
Vielen Dank für die Antworten schonmal im Vorraus! (:
Hinniwilli
08.04.2014, 07:02 Uhr
zu: Sehr knifflige Frage
"Als ich mich langsam fahrend bereits auf dem zweiten Teil befand, "
Du bist entgegen der Fahrtrichtung gefahren? Ist das dort erlaubt?
Natürlich nimmt ein Fußgängerüberweg nicht den Vorrang, den ein Radfahrer gegenüber abbiegenden Fahrzeugen hat. Das wird häufig damit verwechselt, dass ein Fußgängerüberweg einen Radfahrer keinen Vorrang gibt, er nimmt ihn aber auch nicht.
Falls du in richtiger Richtung gefahren bist, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Autofahrer Dich übersehen hat, sondern er hat wohl eher absichtlich draufgehalten, weil er meinte, Vorrang zu haben.
Anton2712
09.04.2014, 13:00 Uhr
@ Hinniwilli
Es ist wirklich schwer das ganze bildlich zu beschreiben.. Stell dir einfach eine Straße vor die in einen Kreisverkehr mündet. Zwei Spuren sind vor dem Kreisverkehr durch eine kleine Verkehrsinsel getrennt. Ich bin auf der richtigen Straßenseite gefahren, in Fahrtrichtung der Autos. Ich bin sozusagen, wie ein PKW-Fahrer auf den Kreisverkehr zugefahren, nur mit dem Unterschied dass ich mich auf dem Fahrradweg befand. Dann bin ich langsam auf den Fußgängerüberweg mit dieser Kennzeichnung für Fahrradfahrer, genau neben diesen breiten Balken des Fußgängerüberwegs eingebogen, wo mich die PKW, welche in den Kreisverkehr einbiegen wollten auch vorbeigelassen haben. Das gleiche dachte ich auch von dem Auto, welches im Kreisverkehr langsam fuhr ( so wie man es kennt, wenn man die Straße überquert. Es rollte. Was ich nicht wusste war, dass der PKW-Fahrer beim Einbiegen in den Kreisverkehr, von einer anderen Straße 2 Radfahrer vorbeigelassen hatte ) Wie er anschließend auch meinte, hätte er nur Augen für diese Fahrradfahrer gehabt. Als er bemerkte, dass dieses Fahrradfahrer nicht vorhatten, den Fußgängerüberweg zu befahren auf dem ich mich befand. Beschloss er wieder anzufahren.
Beim Unfall hab ich mir das Kahnbein gebrochen, das ist ein Knochen in der Hand. Ich musste 2 Monate einen Gips tragen, bis zum Ellenbogen und mache jetzt noch einen Monat Reha. Das Verfahren läuft noch, ich will nur wissen, was noch auf mich zukommen könnte.
Hinniwilli
09.04.2014, 15:50 Uhr
zu: Sehr knifflige Frage
Du bist also in entgegengesetzter Richtung auf den fahrbahnbegleiteten Radweg des Kreisverkehrs gefahren und dabei von einem ausfahrenden Fahrzeug angefahren worden? Deshalb noch mal meine Frage, war es durch entsprechende Beschilderung erlaubt in diese Richtung zu fahren? Wenn nicht, dann trifft Dich eine deutliche Mitschuld am Unfall.
Anton2712
09.04.2014, 18:37 Uhr
zu: Sehr knifflige Frage
So in etwa hat das ganze ausgesehen: http://ais.badische-zeitung.de/piece/03/1b/ad/bb/5
2145595.jpg ( genau, ich bin auch aus der selben Richtung des abgebildeten Mädchens gekommen.
Nur bin ich mir leider unsicher was die Markierung an dem entsprechenden Kreisverkehr angeht.. muss ich wohl nochmal vorbei und nen Blick riskieren!
Hinniwilli
09.04.2014, 19:40 Uhr
zu: Sehr knifflige Frage
Da der Radweg für beide Richtungen freigegeben ist, liegt das Verschulden eindeutig beim Autofahrer. Ich verstehe nicht, welche Markierungen Dich da noch unsicher machen könnten.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-103 / 3 Fehlerpunkte
Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?
Parkverbot außerhalb geschlossener Ortschaften
Kraftfahrstraße
Vorfahrtstraße
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?
Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen
Das Halten bis zu 3 Minuten
Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf einen Sonderweg für Fußgänger
Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer
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