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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mics0001
21.01.2013, 09:40 Uhr

Wegen verkehrsgefährdendem Verhalten von Zivilstreife gestoppt

Ich wurde von einer Zivilstreife gestoppt wegen folgenden Vorfalls.

Ich fuhr als drittes Fahrzeug auf einer gut ausgebauten Landstrasse hinter einem LKW. Hinter mir fuhren ebenfalls einige Fahrzeuge. Auf einer Geraden setzte der 2 Wagen zum Überholen des LWS an. Als ehemals dritter, nun zweiter wollte ich dem ersten die Gelegenheit zum Überholen geben. Als er jedoch kkeine Anstalten machte und hinter dem LKW blieb, setzte ich den Blinker und nach einem kurzen Blick in den Rückspiegel scherte ich zum Überholen aus. Leider war dies eine Fehlentscheidung da ich die Geschwindigkeit und den Abstand des hinter mir bereits überholenden Wagens falsch einschätzte und ihm quasi vor die Schnauze fuhr und ihn zum abruppten Bremsen zwang.

Dummerweise war dies eine Zivilstreife. Die hatte alles auf Video aufgenommen, war stinksauer und beschimpfte mich erst mal als den typischen deutschen Autofahrer der sich vollkommen rücksichtslos, verkehrsgefähredend verhält. Da ich mich natürlich nicht korrekt verhalten hatte erwiderte ich zu den Vorwürfen nichts und entschuldigte mich. Es stehen mir jetzt eine Geldstrafe von 200,00 EUR und 3 Punkte bevor.

Im nachhinein frage ich mich dennoch, warum eine Zivilstreife als einer der hinteren Fahrzeuge an einer wartenden Schlange vor einem zu überholenden LKW mit überhöhter Geschwindigkeit (ca. 120 km/h) an den vorderen Wagen vorbeifährt und damit genau das provoziert was eingetreten ist: Eine gefährliche Situation weil einer der vorderen Wagen ebenfalls überholen will und die Situation falsch einschätzt. Dies sehe ich ebenfalls as rücksichtslos und verkehrsgefährdend an.

Ich sehe vollkommen ein dass ich einen Fehler gemacht habe, habe aber folgende Fragen

Hat das oben geschilderte Verhalten der Zivilstreife (von hinten mit überhöhter Geschwindigkeit überholen) Einfluss auf mein â EUROžStrafmass?â EUROœ Kann ich meinerseits die Zivilstreife dafür belangen? Oder sollte ich einfach zähnekirschend zahlen?

Ich hatte versehentlich den Fahrzeugschein meines Zweitwagens der Zivilstreife ausgehändigt, die das nicht bemerkt hat. Es wurden also falsche Fahrzeugdaten aufgenommen. Hat das iregndwelche Auswirkungen? Entgehe ich damit evtl einer Strafe wegen â EUROžFormfehlersâ EUROœ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
21.01.2013, 11:50 Uhr

zu: Wegen verkehrsgefährdendem Verhalten von Zivilstreife gestoppt

Wenn die das auf Video aufgenommen haben, dann müsste da auch deren Geschwindigkeit gespeichert sein.
Wenn die tatsächlich ohne Blaulicht so schnell gefahren sind, trotzdem Du vor ihnen Deine Überholabsicht angezeigt hast, dann sehe ich eine vorsätzliche Gefährdung seitens der Polizisten. Zumindest handelt es sich um verbotenes Überholen trotz unklarer Verkehrslage.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
25.01.2013, 14:39 Uhr

zu: Wegen verkehrsgefährdendem Verhalten von Zivilstreife gestoppt

Haha Hinniwilli, vielleicht hatten die Polizisten keine Muetze auf, dann gildet auch nicht, wa?
Besser haettest Du dem TE geraten sich einen faehigen Anwalt zu nehmen, schliesslich geht es um eine Straftat die vorgeworfen wird, statt solch naives Zeug von Dir zu geben.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126

Es muss mit mindestens 35 km/h gefahren werden

Auf eine Bundesstraße

Es darf nicht schneller als 35 km/h gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122

Sie dürfen hier nicht links abbiegen

Sie dürfen hier nicht wenden

Sie befinden sich in einer Sackgasse und müssen umkehren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- in keinem Fall vorbeifahren

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist