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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Maaxx91
26.01.2013, 15:01 Uhr

Wann kommt mein Kartenführerschein?

Hallo,

ich hab vorgestern die Fahrprüfung in Berlin bestanden und hab einen "Nachweis der Fahrberechtigung" erhalten (3 Monate gültig). Damit kann ich aber nicht ins Ausland fahren.
Wie lange dauert es bis der Kartenführerschein kommt? Die Bundesdruckerei ist ja in Berlin oder?

LG Max :D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
29.01.2013, 08:21 Uhr

zu: Wann kommt mein Kartenführerschein?

Zuerst: Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Führerscheinprüfung!

Du kannst entweder darauf warten,dass dir der Kartenführerschein per Post zugesandt wird -was in der Regel pünktlich vor Ablauf der Gültigkeit deiner Bescheinigung geschieht- oder gegen Gebühr(!) eine beschleunigte Abarbeitung beantragen:

»Seit 01.07.2010 wird die Fahrerlaubnis nach Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung durch die Aushändigung eines vorläufigen Nachweises der Fahrberechtigung (kurz VNF) erteilt.
Der Kartenführerschein (KFS) wird erst nach Bestehen der Prüfung hergestellt.
Damit vermeidet das Land Berlin unter anderem die Herstellung überflüssiger KFS und ermöglicht den Fahrerlaubnisbewerbern, durch Beschleunigung des Antragsverfahrens zügig die Prüfungszulassung zu erhalten.
Der KFS bleibt jedoch von hoher Bedeutung, da er als Nachweisdokument für Fahrten ins Ausland und vor allem nach Ablauf des befristeten VNF für das Führen von Kraftfahrzeugen unverzichtbar ist. Der VNF ist in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis grundsätzlich als Nachweis drei Monate gültig.
Das Land Berlin bietet zwei Varianten zum Erhalt des KFS an:
Direktversand durch die Bundesdruckerei (4,85 € Zusatzkosten) oder
Zusendung durch die Fahrerlaubnisbehörde per einfacher Post.
Bei Interesse an einem schnellen Erhalt des KFS oder bei Planung einer Auslandsfahrt wird dringend empfohlen, die erste Variante (Direktversand) zu wählen. «


Quelle: http://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/buerge
rdienste/infosystem.php/dienstleistung/121627
/

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wegweiser
29.01.2013, 18:23 Uhr

zu: Wann kommt mein Kartenführerschein?

Es besteht auch die Möglichkeit, bei der zuständigen Strassenverkehrsbehörde einen internationalen Führerschein zu beantragen. Damit darf dann auch im Ausland gefahren werden:-)

Zur Zeit kommt es, aufgrund der Umstellung 3. EU-Führerscheinrichtlinie, zur Verzögerungen bei der Erstellung der Kartenführerscheine in der Bundesdruckerei.

Einen schönen Urlaub und herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

Gegenüber Kindern

Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern

Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-008-B / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-008-B

Beide Radfahrer durchfahren lassen

Hupen und vor beiden Radfahrern abbiegen

Nur den in gleicher Richtung fahrenden Radfahrer durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Ãœber Schachtdeckeln

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor