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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern seven28
30.08.2012, 15:31 Uhr

Muss ich wirklich warten?

Ich habe vor vier Wochen meine Rechnung beim Landratsamt wegen der theoretischen Prüfung bezahlt. Zu mir wurde gesagt das ich in 1-2 Wochen meine Prüfung machen kann. Jetzt sind es aber achon vier Wochen her. Muss ich denn wirklich auf den Brief vom Landratsamt warten um meine Prüfung antreten zu können?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Seymour Skinner
30.08.2012, 19:45 Uhr

zu: Muss ich wirklich warten?

Warten musst Du, ja. Aber ich würde mal nachfragen. Bei mir hat das in Kiel etwas über 2 Wochen gedauert, 8 erscheint mir arg lang. Vermutlich ist da etwas bei der Zuordnung der Überweisung schiefgegangen. und sie konnten Dich nicht anschreiben. Zumindest in Kiel sind die Leute im Rathaus auch echt nett und bemüt, wenn sowas passiert.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
31.08.2012, 13:58 Uhr

zu: Muss ich wirklich warten?

Es geht offenbar nicht um eine Rechnung für die Theorieprüfung, sondern um die Bearbeitung des Führerscheinantrags. Da sind vier Wochen noch im normalen Rahmen. Frag deinen Fahrlehrer, der weiß, wann der Prüfauftrag beim TÜV angekommen ist.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-001-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-001-B

Ich muss den gelben Lkw durchfahren lassen

Ich darf vor dem gelben Lkw abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110

Sie müssen mit an- und abfahrenden Taxen rechnen

Sie dürfen parken

Sie dürfen halten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind