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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kingpin
24.08.2012, 11:33 Uhr

Was passiert, wenn ...

Was passiert, wenn man in der Probezeit durch einen Graben rast, das Auto dabei deutlich an der Stoßstange vorne, Motorhaube und Stoßstange hinten beschädigt und in einem Maisfeld landet, einen Alkoholwert von 0,9 vor Ort (pustegerät) hatte und 21 Jahre alt ist?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
24.08.2012, 14:54 Uhr

zu: Was passiert, wenn ...

Wegen des Alk in der Probezeit wirst du eine "Einladung" zum Seminar für alkoholauffällige Kraftfahrer erhalten:
http://www.afn.de/besondere-aufbauseminare/

Dann kommt das Bußgeld:
http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/alkohol.htm
l


Und obendrein:
» Spätestens mit 0,5 Promille im Blut lässt die Reaktionsfähigkeit drastisch nach. Deshalb geht die Polizei hier bereits von einer Ordnungswidrigkeit aus und verhängt ein Bußgeld. Ab 0,8 Promille droht Führerscheinentzug.

Ist der Alkohol eindeutig für den Unfall verantwortlich, greift in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht. Was das heißt? Der Schutz des Geschädigten steht im Vordergrund, darum reguliert Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden, nimmt dann jedoch den Fahrer in Regress. Maximal 5.000 Euro kann sie sich vom Schädiger zurückholen. «



Dir wurde kein Blut abgenommen? Oder steht nur das Ergebnis noch aus?

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24.08.2012, 16:15 Uhr

zu: Was passiert, wenn ...

Vielen Dank für die Antwort.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kingpin
24.08.2012, 16:20 Uhr

zu: Was passiert, wenn ...

Der Fall ist nicht mir passiert, sondern einem bekannten. Das Ergebnis vom Blut ist noch nicht da.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
31.08.2012, 14:05 Uhr

zu: Was passiert, wenn ...

»Ab 0,8 Promille droht Führerscheinentzug.«

Ja, so ist das im Internet - einer schreibt vom anderen ab. Mehr als 10 Jahre sind nun vergangen, dass die Grenze von 0,8 Promille auf 0,5 Promille gesenkt wurde. Und wie in allen Pressemeldungen üblich, ist von "Führerscheinentzug" die Rede, obwohl es sich um ein Fahrverbot handelt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte

Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?

Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht

Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden

Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind ein einem Verkehrsstau und müssen warten; vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg. Wie verhalten Sie sich?

Aufschließen und auf dem Überweg warten, wenn keine Fußgänger zu sehen sind

Aufschließen und auf dem Überweg warten, um den Stau zu verkürzen

Ãœberweg frei lassen