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05.06.2012, 14:48 Uhr

zu: Rote Ampel überfahren

Das schlechte Gewissen kann ich dir nicht nehmen (ist aber gut, dass du es hast -es schützt vor Wiederholungen ;o) ).

Bei Rotlichtverstößen -wenn es denn einer war- würdest du geblitzt, oder angehalten.
Denn da es sich um ein Punktevergehen handelt, ist es wichtig, den Fahrer zu ermitteln. WENN also ein Beamter solch eine Ampel überwacht, weil er auf Rotlichtsünder lauert, wir er auch motorisiert sein.
Und glaube mir: Der hätte dich dann auch angehalten! ;o)

Fast würde ich also Entwarnung pfeifen, WENN nicht ein selbsternannter Ordnungshüter diesen Vorfall gesehen und zur Anzeige gebracht haben könnte.
Doch auch das wäre schnurz, wenn er nur das Kennzeichen, die Automarke und den -typen wüsste. DIR muss man beweisen können, dass DU gefahren bist.

Ich würde mit einer Wahrscheinlichkeit von über 99,8% davon ausgehen, dass da nichts folgt und hoffe, dass dir das Erlebnis als Mahnung in Erinnerung bleibt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-003 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen innerorts vor einem Andreaskreuz parken. Welche Entfernung müssen Sie mindestens einhalten?

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