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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern SalvoDE
30.07.2011, 21:00 Uhr

In Wohngebieten eine Rechtskurve

Hallo Com,

ich hatte Donnerstag meine Erste Fahrstunde in einen 1.8L Diesel Audi A3. Naja die üblichen Sachen am Anfang nur gelenkt, dann selber gefahren! So ich hab den Wagen 0 Mal abgewürgt! War richtig glücklich und der Fahrlehrer war auch zufrieden (Super netter Typ!). So heute bin ich mit meinen Vater in ein komplett leeres Wohngebiet gefahren. Mein Vater meinte, kannst du das Auto fahren? Ich so ja eig. schon. Gesagt getan ich bin ein bisschen gefahren(Wir haben einen Alfa 156 Benzin). So nun kamen wir an einer Rechtskurve wo Links und Rechts Autos geparkt waren. Mein Vater meinte Kupplung durchtreten und in die Kurve dann fahren. Nur ich weis nicht wieso aber der Wagen ging aus xD. Egal bin weiter gefahren und gedreht, naja jetzt ist die Kurve von Links halt. Kupplung und Bremse getreten und als ich die Kupplung kommen haben lasse bum Wagen aus! Naja ich bin bisschen frustriert das ich diese Kurve nicht geschafft habe (Ist eine 90° Kurve) Aber in der Fahrstunde hab ich es ja geschafft, naja ich wollte nicht aufgeben und hab es immer wieder versucht -> Wagen immer ab gesoffen. SO ich hatte keine lust mehr und lass mein Vater ans Steuer und der Wagen springt nicht an xD Irgenwie ist das Benzin nicht richtig gelaufen, die Tanknadel war auf 0, naja nach 1 Min und kräftig gas geben stand die Nadel dann wieder bei 75% Benzin   . Ich zerbreche mir die ganze Zeit den Kopf was ich falsch mache... Dienstag frag ich auf jedenfall mein Fahrlehrer, hab nämlich Fahrstunde. Und ja noch was mein Fahrlehrer meinte zuerst gas geben dann die Kupplung langsam kommen lassen, und mein Vater meint es geht auch Schleif punkt suchen und dann erst gas! Naja morgen gehen wir nochmal auf den Verkehrsübungsplatz und üben noch, aber ich wüsste gern wie ich in einen Wohngebiet in eine 90° Rechtskurve genau Kuppel und sie eigentlich schaffen kann!

Ich hoffe ihr könnt mir hilfreiche Tipps geben !

Vielen Dank im Voraus !

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
30.07.2011, 21:48 Uhr

zu: In Wohngebieten eine Rechtskurve

So einen Unfug habe ich hier lange nicht gelesen.

Mal abgesehen vom Fahren ohne Fahrerlaubnis und der dann auf Deinen Vater zukommenden Strafe kann ich Dir nur dringend raten, nicht mit zwei verschiedenen Autos (auch noch verschieden konstruierte Motoren!) und zwei unterschiedlichen "Fahrlehrern" das Fahren zu üben!

Konzentriere Dich auf Deine legalen Fahrstunden und fertig! Dein Führerschein wird dadurch nicht billiger, sondern teurer (selbts wenn Ihr nicht erwischt werdet und Du keinen Unfall hast).

Und was ist an einer "90°-Kurve" so besonders? Und es amcht auch keinen Unterschied, ob diese nun in einem "Wohngebiet" beliegt oder auf einem Parkplatz!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
31.07.2011, 13:59 Uhr

zu: In Wohngebieten eine Rechtskurve

Naja, wenn die Kurve den Wagen ausgehen lässt,
hat das Auto -in Erweiterung dazu- vielleicht auch den nötigen Charakter, um seinen Fahrer und Halter durch Leistungsverweigerung vor empfindlicher Strafe zu schützen ;o) :

» §21StVG
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.«


Dass dir, wegen des dann anstehenden Verfahren, für lange Zeit untersagt wird, die Fahrprüfung zu machen, ist nur noch schmückendes Beiwerk.

Du siehst, @SalvoDE, nicht nur dein Pa riskiert ne Menge ..... :o(

Dieser "Privatunterricht" kann die FS-Ausbildung uU deutlich verlängern und verteuern, so wie es der @Wackeldackel schon richtig bemerkte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gerry3107
31.07.2011, 14:04 Uhr

zu: In Wohngebieten eine Rechtskurve

"....bin ich mit meinen Vater in ein komplett leeres Wohngebiet gefahren...."
"....So nun kamen wir an einer Rechtskurve wo Links und Rechts Autos geparkt waren...."

Das ist für mich der eigentliche Wochenendwitz, wenn ich dem Ganzen hier überhaupt irgendwie etwas abgewinnen kann.
Stell mir gerade vor, mein Auto steht da...-na lieber nicht !!!
Das es schon nicht gerade für Dich spricht was Du da tust, aber Deinem Vater sollte doch klar sein was es bedeutet wenn man erwischt wird, naja ganz schön dumm !!!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

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Sie dürfen

- den Bus überholen, solange er noch fährt

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133 / 3 Fehlerpunkte

Welche Verbote werden mit diesem Verkehrszeichen aufgehoben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133

Ãœberholverbote

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