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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern volkan
30.07.2011, 16:26 Uhr

Hilfe

Hallo Leute bin neu hier.

So habe da mal ne Frage an euch und das wäre...

Als ich gefahren bin in die Kurve ist mein Hintern ausgebrochen und bin gegen eine Stange gefahren davor aber natürlich links udn rechts gelenkt....

Durch das Lenken war ich so unter Schock, ich habe nur noch gezittert.Da ich depp das Unfallort verlassen habe Unfallflucht. Ich fuhr ungefähr 1 km und parkte mein Wagen und dann kamen die Polizisten die auch da geparkt haben.

Naja meine Frage ist... Unter dem Schock fiel mir echt nicht ein anzurufen also die Polizei und sie meinten Fahrerflucht und jenes....

Was könnte mich denn erwarten?? Bin echt immernoch im Schock :(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
31.07.2011, 14:38 Uhr

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Du hast hier nicht nur eine Ordnungswidrigkeit begangen, sondern eine Straftat. :o(

» § 142 = Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt (...) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.«


Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
Grund genug, einen Anwalt einzuschalten und vorher keine Aussagen zum Thema zu machen.

Dazu kommt natürlich richtig was aufs Punktekonto in Flensburg
und die Probezeit wird, wenn noch vorhanden, auf 4 Jahre verlängert.
Den entstandenen Schaden wird die Versicherung unter diesen Umständen (so meine ich zu wissen) auch nicht übernehmen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern volkan
31.07.2011, 16:52 Uhr

zu: Hilfe

ja aber das mit der freiheitsstrafe ich habe ja niemanden angefahren keinen mensch niemanden verletzt das war ja doch nur eine stange :(

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
31.07.2011, 17:22 Uhr

zu: Hilfe

Volkan, bei dir wird es bestimmt auch nicht sooo heftig ausgehen.
Es ist nur das, was der § möglich macht.
Deutlich besser wird dir @Durban das zu erwartende Strafmaß sagen können.
Gönnen wir ihm jetzt noch ein entspanntes WE. ;o)
.... oder du stellst deine Frage im Partnerforum
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=i
dx

Da wirst du auch schnell deutlich präzisere Auskunft bekommen, als ich sie dir geben kann.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B / 3 Fehlerpunkte

Warum ist hier ein großer Seitenabstand erforderlich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B

Weil Sie sonst auf Wasserlachen zu spät reagieren können

Weil sonst Spritzwasser die Sicht erschwert

Weil der Anhalteweg länger als auf trockener Straße ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112

Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse

Motorräder

Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse