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Das FAHRTIPPS-Forum
Steffanie
07.02.2011, 15:24 Uhr
Darf man mit neuem Roller Vollgas geben?
Hi Leute,
hab mir einen komplett neuen Roller erworben und habe nun von meiner
Freundin gehört, dass man die ersten 300 KM ja nicht 50 Km/H fahren soll, weil sonst etwas kaputt gehen würde, erst nach den genannten Km Anzahl darf man Vollgas geben, stimmt das?
Wackeldackel
07.02.2011, 15:41 Uhr
zu: Darf man mit neuem Roller Vollgas geben?
Wenn Du einen neuen Roller hast (wird wohl ein 50ccm sein), gibt es eine Betriebsanleitung und darin sind die Vom Hersteller empfohlenen Einfahrvorschriftern beschrieben.
Grundsätzlich hat Deine Freundin aber Recht. So ein neuer Motor aollter ein bisschen schonend eingefahren werden. In der Einfahrzeit (ca. 300 km) solltest Du nach Möglichkeit nicht lange in einer Gasdrehgriffstellung fahren, sondern das Tempo ab und an wechseln.
Das Problem bei diesen kleinen Dingern ist nämlich, dass die beim Anfahren bis zum Anschlag aufgedreht werden und dann auf Höchstdrehzahl ewige Zeiten tokkern.
Sollte es ein 2Takter sein, nimm "gutes" 2t-Rolleröl und lass Dir nicht vom Vater irgendein (billiges) Autoöl andrehen.
Gute Fahrt und viel Spaß mit dem Teil!
Peg
09.02.2011, 12:47 Uhr
zu: Darf man mit neuem Roller Vollgas geben?
»dass man die ersten 300 KM ja nicht 50 Km/H fahren soll,
erst nach den genannten Km Anzahl darf man Vollgas geben«
Bei der Technik fehlt mir die Ahnung.
Was mich aber skeptisch werden lässt:
Erlaubt sind (sollte es sich um ein Fahrzeug der Klasse M handeln) aber eh nur 45 km/h.
Angenommen, Steffanie würde also brav dabei bleiben, käme aber in eine ganz normale Kontrolle und der Roller dabei auf einen Prüfstand .....
Wie solllte sie belegen können, dass sie (auf Grund der wohlgemeinten Ratschläge) nie schneller fuhr, obwohl der Roller laut Prüfung in der Lage wäre, durchaus 60 km/h zu laufen?
Es gibt immer wieder -durchaus glaubwürdige- Berichte von 50ccm-Maschinen-Besitzern, die aussagen, auf solche Geschwindigkeiten zu kommen, obwohl nie etwas manipuliert wurde?
Am Ende heißt es immer wieder, der Fahrer hat sich von der Einhaltung der gesetzlichen Vorgabe zu überzeugen - und bei Bedarf eine geschwindigkeitsreduzierende Änderung vorzunehmen, bzw. vornehmen zu lassen.
Steffanie
09.02.2011, 21:41 Uhr
zu: Darf man mit neuem Roller Vollgas geben?
@ Peg
Wo du das gerade ansprichst, ich habe zu Anfang an mal probiert wie schnell der 50 ccm Roller max. fahren kann und siehe da 60 km/h waren zu schaffen, da ich nicht weiter ans Limit gefahren bin und auch nicht weiß, ob der Roller durchaus schneller als 60 km/h wäre, bin ich ebenfalls sehr skeptisch geworden.
Heißt das jetzt dass ich zu meinem Verkäufer gehen muss und ihn darauf ansprechen soll, dass sie mir die Geschwindigkeit drosseln :S ?
Peg
09.02.2011, 22:28 Uhr
zu: Darf man mit neuem Roller Vollgas geben?
Zuerst sollte geklärt werden, ob nicht ein riesiger Tachovorlauf für die angezeigte Geschwindigkeit sorgt.
Soll heißen: Wer weiß, ob du wirklich so schnell bist, wie dir angezeigt wird. :o/
WENN es aber so ist, könnte das den Vorwurf "Fahren ohne Fahrerlaubnis" für dich zur Folge haben - was WIRKLICH nicht schön wäre. :o(
Das Mitführen eines Navis zur Geschwindigkeitsabgleichung könnte dir Klarheit verschaffen. Fahre dabei besonders vorsichtig, weil du ja 2 Werte gleichzeitig im Auge haben musst - und vertraue am Ende dem Navi.
Dafür bräuchtest du dem Roller wenigstens nicht sofort Vollspeed abverlangen.
Das weitere Vorgehen würde ich davon abhängig machen.
Aber wie gesagt: ich habe keine Ahnung davon, ob es schädlich für den Motor sein kann, den Versuch bis zum Limit durchzuziehen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?
Nach der Regel "rechts vor links" fahren
Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen
Als Geradeausfahrer immer durchfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen links abbiegen. In welcher Reihenfolge bereiten Sie das Abbiegen vor?
Nachfolgenden Verkehr beobachten, blinken, einordnen
Blinken, einordnen, nachfolgenden Verkehr beobachten
Einordnen, blinken, nachfolgenden Verkehr beobachten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109 / 3 Fehlerpunkte
Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?
Der Schienenverkehr hat immer Vorrang
Es ist immer zu warten, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert
Hinweis auf vorhandene elektrische Oberleitungen
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