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Das FAHRTIPPS-Forum
 Goonzo
22.11.2010, 23:26 Uhr
Fahrverbot oder nicht ?
Guten abend !
Ich wollte mal fragen bin außerorts mit 39 kmh zu schnell geplitzt worden habe dan erst einen bescheid bekommen wo es his 3 punkte 183,50€ geld strafe und dan noch einen monat fahrverbot!
da wusten die noch nicht das ich noch in der probezeit war .
nun wissen sie es und habe einen neuen bescheid bekommen in dem stand aufbauseminar wegen probezeit und verlängerung um 2 jahre .
meine frage laut dem bußgeld reschner hir bekomme ich kein fahrverbot, und laut meinem onkel auch nicht, muss ich ihn jetzt doch abgeben oder nicht wegen dem aufbauseminar ?vorher noch nie negativ aufgefallen ?
danke im voraus MfG

 Peg
23.11.2010, 07:00 Uhr
zu: Fahrverbot oder nicht ?
Auch wenn ich noch einen zusätzlichen Bußgeldrechner
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/index
.php
befragte, komme ich auf keine Beträge, die (allein für den Tempoverstoß) deckend wären. :o(
Und selbst dann finde ich keinen Hinweis, der ein Fahrverbot rechtfertigen würde.
Könntest du hier vllt einmal die §§, bzw. die Ziffern des Bußgeldkataloges nennen, die dir zur Last gelegt werden?
Aber unabhängig davon, wird (bei der Rechnung) das Aufbauseminar und die verl. Probezeit korrekt sein. Die separate Post, die du dazu bekamst, erklärt sich aus der Tatsache, dass für Knöllchen und Probezeitmaßnahmen verschiedene Stellen zuständig sind.
Wie lange hast du das Knöllchen schon bei dir liegen (bzw. wann läuft deine Einspruchsfrist ab)? Denn üblicherweise kommt die Post bezgl. der Probezeitmaßnahmen nicht so zeitnah mit dem Knöllchen.
 Peg
23.11.2010, 15:28 Uhr
zu: Fahrverbot oder nicht ?
So, noch mal kurz gestöbert:
Das, was zu deinem Knöllchen passt, ist der Vorwurf:
Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 39 km/h. Fahrzeugart: PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t.
Bußgeld: 160,00 Euro
Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro
Punkte: 3 Punkte
Fahrverbot: 1 Monat
Kann es sein, dass du nur glaubtest außerhalb einer geschlosenen Ortschft zu sein?
Damit hätten der Vorwurf, das Knöllchen und auch die Probezeitmaßnahmen ihre Richtigkeit.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte
Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?
Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist
Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt
Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112 / 3 Fehlerpunkte
Wovor warnt dieses Verkehrszeichen?

Vor Schleudergefahr bei nasser Fahrbahn
Vor Schleudergefahr bei verschmutzter Fahrbahn
Vor alkoholisierten Autofahrern
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-112 / 3 Fehlerpunkte
Wie lassen sich mit weniger Kraftstoff mehr Kilometer fahren?
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