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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gracy
24.08.2010, 14:56 Uhr

zu: Ohne Schuhe fahren?

Das ist eine gute Frage. Es steht bestimmt irgendwo in irgendeiner Formulierung, dass man geeignetes Schuhwerk tragen muss, was impliziet heisst, ohne Schuhe fahren ist nicht erlaubt. Hab auch ein paar mal im Fernseher gesehen, dass Fahrer mit Schlappen (oder eben Schuhen, die nicht geschlossen sind bzw. nichts fest sitzen) ne Strafe bekommen haben.

Hab mal ein bisschen gestöbert und nichts in die Richtung gefunden...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gracy
24.08.2010, 15:38 Uhr

zu: Ohne Schuhe fahren?

Hier mal einen Fall, bei dem ein Urteil angefochten und aufgehoben wurde:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/geldbusseordnungs
widrigkeit-wegen-auto-fahren-ohne-schuhe-bzw-geeig
netes-schuhwerk_001769.html


Allgemein scheint es aber eher schlecht auszusehen, wenn man keine Schuhe trägt, besonders wenn es dienstliche Fahrten sind und sowieso wenn dabei ein Unfall passiert.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.08.2010, 19:05 Uhr

zu: Ohne Schuhe fahren?

»Wo steht, dass man Schuhwerk beim Autofahren (PKW oder LKW) tragen muss?«

Für den Lkw-Fahrer gilt § 44 Abs. 2 BGV D 29:

"Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen."

Für den Privatfahrer gibt es keine vergleichbare Vorschrift und eine Ahndung nach der StVO ist nicht möglich. Eine Mithaftung nach einem Unfall kann natürlich in Frage kommen, wenn das falsche oder fehlende Schuhwerk mitursächlich für den Unfall war.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist

An Taxenständen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

Mit orangefarbener Warntafel

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h