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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
29.08.2010, 20:48 Uhr

Feinstaubplakette

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage:

Mein Auto hat Euro 5 und eine grüne Plakette. Da ich nicht in einer Umweltzone wohne und meine Windschutzscheibe nur sehr ungern beklebe, führe ich die Feinstaubplakette im Handschuhfach bei den Fahrzeugpapieren mit.

Jetzt meine Frage:
Wenn ich jetzt mal in eine Umweltzone komme, muss ich die Plakette dann auf die Windschutzscheibe kleben oder reicht es, wenn ich sie rechts vorne aufs Armaturenbrett lege?

Danke.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.08.2010, 13:39 Uhr

zu: Feinstaubplakette

§ 3 Abs. 2 der 35. BImSchV:

"Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört."

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kommt nach diesen Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106

Ein Gefälle von 800 m Länge

Eine Steigung in 800 m Entfernung

Ein Gefälle in 800 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-019 / 3 Fehlerpunkte

Welche Auswirkungen kann Haschischkonsum haben?

Fehler bei der Verarbeitung von Informationen können zunehmen

Fehleinschätzungen von Geschwindigkeit und Entfernung können eintreten

Das Gefahrenbewusstsein kann abnehmen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen