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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern altglienicke
03.05.2010, 08:07 Uhr

Fahrrad

Hallo, wer haftet wenn man beim Fahrradfahren zwei andere querstehende Räder übersieht und die anderen Räder beschädigt wurden...eigentlich wurde der Fahrradfahrer durch eine verrutschte Sonnenbrille einen kurzen Moment abgelengt und kam nicht mehr rechtzeitig zum stehen. So das er in die anderen hineingefahren ist, ein eventueller Personenschaden(blaue Flecken) ist nicht auszuschliessen.
MfG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
03.05.2010, 08:18 Uhr

zu: Fahrrad

Was willst Du denn jetzt hören? Dass der Sonnenbrillenverkäufer oder
-Hersteller verantwortlich sein soll?

Der Verursacher des Zusammentreffens war der einzige, der es hätte verhindern können. Also ist derjenige auch Verantwotlich. Dafür braucht man kein google. de oder ein I-Net Forum sondern nur den mittlerweiel selten gewordenen normalen gesunden Menschenverstand.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-006 / 3 Fehlerpunkte

Bei Annäherung an einen Bahnübergang beginnt sich die Schranke zu senken. Wie verhalten Sie sich?

In jedem Fall beschleunigt weiterfahren

Vor dem Andreaskreuz warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?

Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung

Rechtsabbieger müssen warten

Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge