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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Trinidat
14.01.2010, 19:12 Uhr

Umschreiben des Führerscheins

Habe gehört, dass es ab diesem Jahr nicht mehr möglich sein soll einen jetzte erworbenen Bundeswehrführerschein CE umschreiben lassen zu können.

Kann mir jemand dazu genaueres sagen oder , wenn es doch noch möglich sein sollte was ich dafür alles brauch?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
14.01.2010, 22:53 Uhr

zu: Umschreiben des Führerscheins

das gerücht gibt es schon seit schaffung der bundeswehr (1955), vorher gab es das gleiche gerücht bei der REICHSWEHR (ab 1921) und ab 1938 bei der WEHRMACHT.

mfg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120

Auf eine Gefahrstelle

Auf eine Erste-Hilfe-Station

Auf eine Kreuzung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-005 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-005

Auf das Ende einer Autobahn

Auf den Anfang einer Autobahn

Auf den Anfang einer Kraftfahrstraße