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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 771616
15.01.2010, 21:17 Uhr

Streckenverbot aufgehoben

Annahme:
Wir sind auf einer Bundesstraße.
Es gilt 70 km/h, da demnächste eine Einmündung kommt, an der Autos die Bundestraße befahren oder verlassen können. Es gibt keinen Beschleunigungstreifen.

Nach dieser Einmündung wird ca. 300 m später die Beschränkung wieder aufgehoben.
Ab wann darf ich wieder auf 100 km/h beschleunigen?

100 m, 200 m vor dem Schild, das das Streckenverbot aufhebt?
Oder erst nachdem ich an dem Schild vorbeigefahren bin?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.01.2010, 21:24 Uhr

zu: Streckenverbot aufgehoben

Das Streckenverbot beginnt mit dem Zeichen und endet mit dem Aufhebungszeichen.

Entgegen anderslautender, nicht ausräumbarer Gerüchte darf auch auf dem gesamten Bereich gemessen werden. :)

mfG
Durban

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