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Das FAHRTIPPS-Forum
 joschua
10.11.2009, 22:17 Uhr
Maximale Reifenprofiltiefe
Hi,
was darf die maximale Reifenprofiltiefe sein, denn hier auf der Seite hab ich gelesen, dass man schon ab 4mm Profiltiefe die Reifen wechseln sollte:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/reifenprofi
l.php
Und hier eine gegenteilige Meinung:
Das Reifenprofil hingegen ist, wie der Druck, vorgeschrieben und lässt keine Spielräume offen. Die Profiltiefe ist vorgeschrieben und sollte regelmäßig kontrolliert werden.
Der Sinn eines Reifenprofils besteht darin, bei regennasser Fahrbahn das Wasser zwischen Reifen und Fahrbahn abzuleiten. So kann der Kontakt zwischen dem Reifen und dem jeweiligen Straßenbelag bestehen bleiben, und Aquaplaning zumindest teilweise vermieden werden. Ist zu viel Wasser auf der Straße vorhanden, sodass die Profilrillen die Flüssigkeit nicht mehr ableiten können, oder sind die Profilrillen nicht mehr tief genug, kann es bekannterweise trotzdem zu dem gefährlichen Aquaplaning-Effekt kommen.
Die Reifenhersteller versuchen auch durch die Gestaltung des Profils die Wasserleitung zu verbessern. So finden sich meist in der Mitte des Reifens Längsrillen, um das Wasser nach hinten, an den Seiten Querrillen um das Wasser nach außen zu leiten.
Gestzliche mindest Profiltiefe
Gesetzlich vorgeschrieben in § 36 Absatz 2 Satz 4 StVZO sind 1,6 Millimeter Profiltiefe. In den Profilrillen gibt es kleine Höcker von genau 1,6 Millimetern. So kann man leicht nachschauen, ob man darüber, oder darunter liegt. Ansonsten gibt es an vielen Tankstellen kostenlose Messschieber, die angehalten werden können. Die Polizei empfiehlt jedoch 4 Millimeter, da ab weniger als 3 Millimeter die Haftung auf nasser Fahrbahn deutlich abnimmt.
Längst ist das Unterschreiten der vorgeschriebenen Profiltiefe kein Kavaliersdelikt mehr. In Polizeikontrollen wird sofort ein Bußgeld verhängt. Ist es ganz schlimm, wird das Kennzeichen abgenommen und das Auto muss bis zum Reifenwechsel stehen gelassen werden.
Im Zweifelsfall, zum Beispiel bei einem Unfall mit unklarem Hergang oder offenen Schuldverhältnissen, können zu stark abgeriebene Reifen entscheidend sein und das Verfahren negativ beeinflussen.
Die eigene Versicherung, auch Vollkaskoversicherungen, können die Leistungen ablehnen, wenn die Profiltiefe nicht ausreichend war.
Die regelmäßige Kontrolle und das rechtzeitige Austauschen der Reifen ist eine Grundverantwortung eines Fahrzeughalters. Wird dieser nicht nachgekommen, entfällt der Schutz durch die Versicherung.

 to
10.11.2009, 23:14 Uhr
zu: Maximale Reifenprofiltiefe
»was darf die maximale Reifenprofiltiefe sein«
Nun ja, in den Radkasten sollte der Reifen schon noch passen...
 Georg_g
11.11.2009, 20:33 Uhr
zu: Maximale Reifenprofiltiefe
»Und hier eine gegenteilige Meinung«
Wo genau siehst du einen Widerspruch zwischen den beiden Aussagen? Ein gesetzlich festgelegter Grenzwert schließt ja nicht, dass es davon abweichende Empfehlungen gibt.
 FragMaster
11.11.2009, 22:34 Uhr
zu: Maximale Reifenprofiltiefe
Ebent.
Viel wichtiger als die Profiltiefe ist übrigens das Alter des Reifens, sowie der allg. Zustand, bzw. wie der Reifen seither behandelt wurde.
Wenn der Reifen z.B.
5 Jahre in der Sonne gelegen hat, bevor er aufgezogen wurde,
ewig mit zu wenig Luft rumstand, oder auch bewegt wurde,
vielleicht gar die Karkasse einen unsichtbaren Schaden hat von einem Aufprall auf einen Bordstein...
usw.usw.
Dann kannst einen Reifen auch wegschmeissen, wenn sie noch volles Profil haben...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden
Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren
Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-006-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?

Vor der Kreuzung auf weitere Weisungen des Polizeibeamten warten
Kreuzung zügig überqueren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte
Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?
Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird
Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt
Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist
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