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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern joschua
10.11.2009, 22:17 Uhr

Maximale Reifenprofiltiefe

Hi,

was darf die maximale Reifenprofiltiefe sein, denn hier auf der Seite hab ich gelesen, dass man schon ab 4mm Profiltiefe die Reifen wechseln sollte:

http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/reifenprofi
l.php


Und hier eine gegenteilige Meinung:

Das Reifenprofil hingegen ist, wie der Druck, vorgeschrieben und lässt keine Spielräume offen. Die Profiltiefe ist vorgeschrieben und sollte regelmäßig kontrolliert werden.
Der Sinn eines Reifenprofils besteht darin, bei regennasser Fahrbahn das Wasser zwischen Reifen und Fahrbahn abzuleiten. So kann der Kontakt zwischen dem Reifen und dem jeweiligen Straßenbelag bestehen bleiben, und Aquaplaning zumindest teilweise vermieden werden. Ist zu viel Wasser auf der Straße vorhanden, sodass die Profilrillen die Flüssigkeit nicht mehr ableiten können, oder sind die Profilrillen nicht mehr tief genug, kann es bekannterweise trotzdem zu dem gefährlichen Aquaplaning-Effekt kommen.
Die Reifenhersteller versuchen auch durch die Gestaltung des Profils die Wasserleitung zu verbessern. So finden sich meist in der Mitte des Reifens Längsrillen, um das Wasser nach hinten, an den Seiten Querrillen um das Wasser nach außen zu leiten.



Gestzliche mindest Profiltiefe
Gesetzlich vorgeschrieben in § 36 Absatz 2 Satz 4 StVZO sind 1,6 Millimeter Profiltiefe. In den Profilrillen gibt es kleine Höcker von genau 1,6 Millimetern. So kann man leicht nachschauen, ob man darüber, oder darunter liegt. Ansonsten gibt es an vielen Tankstellen kostenlose Messschieber, die angehalten werden können. Die Polizei empfiehlt jedoch 4 Millimeter, da ab weniger als 3 Millimeter die Haftung auf nasser Fahrbahn deutlich abnimmt.

Längst ist das Unterschreiten der vorgeschriebenen Profiltiefe kein Kavaliersdelikt mehr. In Polizeikontrollen wird sofort ein Bußgeld verhängt. Ist es ganz schlimm, wird das Kennzeichen abgenommen und das Auto muss bis zum Reifenwechsel stehen gelassen werden.

Im Zweifelsfall, zum Beispiel bei einem Unfall mit unklarem Hergang oder offenen Schuldverhältnissen, können zu stark abgeriebene Reifen entscheidend sein und das Verfahren negativ beeinflussen.

Die eigene Versicherung, auch Vollkaskoversicherungen, können die Leistungen ablehnen, wenn die Profiltiefe nicht ausreichend war.

Die regelmäßige Kontrolle und das rechtzeitige Austauschen der Reifen ist eine Grundverantwortung eines Fahrzeughalters. Wird dieser nicht nachgekommen, entfällt der Schutz durch die Versicherung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
10.11.2009, 23:14 Uhr

zu: Maximale Reifenprofiltiefe

»was darf die maximale Reifenprofiltiefe sein«

Nun ja, in den Radkasten sollte der Reifen schon noch passen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.11.2009, 20:33 Uhr

zu: Maximale Reifenprofiltiefe

»Und hier eine gegenteilige Meinung«

Wo genau siehst du einen Widerspruch zwischen den beiden Aussagen? Ein gesetzlich festgelegter Grenzwert schließt ja nicht, dass es davon abweichende Empfehlungen gibt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FragMaster
11.11.2009, 22:34 Uhr

zu: Maximale Reifenprofiltiefe

Ebent.

Viel wichtiger als die Profiltiefe ist übrigens das Alter des Reifens, sowie der allg. Zustand, bzw. wie der Reifen seither behandelt wurde.

Wenn der Reifen z.B.

5 Jahre in der Sonne gelegen hat, bevor er aufgezogen wurde,
ewig mit zu wenig Luft rumstand, oder auch bewegt wurde,
vielleicht gar die Karkasse einen unsichtbaren Schaden hat von einem Aufprall auf einen Bordstein...
usw.usw.

Dann kannst einen Reifen auch wegschmeissen, wenn sie noch volles Profil haben...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B / 3 Fehlerpunkte

Warum sollen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten bis zu 3 Minuten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B

Nur mit dem von rechts kommenden Bus

Mit einem vor dem Bus fahrenden Pkw