Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mazda5
05.11.2009, 08:54 Uhr

Schuldfrage

Hallo

ich komme grad von einer schnellstrasse..Ordne mich mittig ein von 3 Spuren. Einer ist NUR zum Linksabbiegen. Mittig geradeaus. Rechts zum geradeaus Fahren und eben rechstabbiegen.
Ich fahre mittig. Linksabbieger haben ROT. Die Strecke ist bzw der Fahrstreifen ist mit einer durchgezogener Linie vermerkt. Heisst wenn man sich dahin gestellt hat und falsch ist kommt man normal nicht wieder rüber. Ich war nur noch ca 2 Autolängen entfernt von der Ampel die bei mir GRÜN zeigte. Auf der Strecke war 50 erlaubt war grad bei 30-40 km am beschleunigen -dichter Feierabendverkehr- ein Auto hinter dem anderen-als plötzlich seitlich von links ein Auto in meine Spur fährt. Ein Zusammenstoss wäre nicht mehr zu vermeiden gewesen. Reflexartig wollte ich ausweichen. rechts von mir jedoch fuhren Autos so das ich innerhalb meines Streifens einen Schlenker machte. Ich hatte Angst der fährt in die Tür hinter mir..da sass mein Baby eines von drei Kindern im Auto und wäre somit durch das plötzlich reinhuschende Auto getroffen worden. Durch meinen Schlenker jedoch verringerte ich den Abstand und schliff nur an dem Auto entlang und stoppte auf der Höhe der Ampel. Also auf dem Fussgängerüberweg. Das Auto was in mich reinfuhr hat den Fahrstreifenwechsel nicht richtig gemacht? Ist ja über diese durchgezogene Linie gefahren? Ich war schon fast an ihm vorbei als er in mich reinfuhr.. er traf mich kurz hinter meinem Vorderrad und schreifte mich bis nach hinten. Dann blieb er mit ner Ecke von seinem Kotflügel hängen und zog mir meine Verblendung hinten links runter.
Hab ich ne Teilschuld?
Ich befuhr an einer grünnen Ampel den mittigen Weg und habe nicht ausweichen können.
Ich wesi nun nicht weiter was ich machen soll. Habe leider keine Rechtschutzversicherung.

Achso.
Nach dem Unfall sprang ich sofort ohen zu gucken aus meinem Auto um nach dem baby udn meinen andren beiden Kindre die versetzt im Auto sassen zu gucken. Als ich sah es ging ihnen gut bemerkte ich das der Golf hinter mich fuhr und nicht so stehen geblieben ist wie der Unfall gewesen ist. Er hat mir also die Chance genommen ein Unfallfoto zu machen.
Jetzt heisst es es stehe Aussage gegen Aussage weil die Polizei es so nicht mehr gesehen hatte und nur vermuten könne.
Da er als er hinter mich fuhr nach rechts weiter fuhr dachten wir er will abhauen. Und so rief ich schon die Polizei. Meinen Kindern geht es zum Glück gut. Aber ich sehe keine Schuld bei mir. Bin ich doch fast an der Ampel und von links hätte kein Auto zu mir rüber fahren dürfen.
Ich bin noch bissel durcheinander. ich hoffe ihr könnt mir trotzdem helfen herauszufinden wer da Schuld hat.
Grüsse Natascha

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
05.11.2009, 13:15 Uhr

zu: Schuldfrage

Auch ohne durchgezogene Linie muss natürlich der Fahrstreifenwechseler sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.
Möglicherweise wird aber der andere behaupten, Du habest den Fahrstreifen gewechselt. Wenn es keine unabhängigen Zeugen gibt, dann sieht es schlecht für Dich aus, zumal ein neutraler Dritter eher davon ausgeht, dass man eher ein Fahrzeug übersieht, dass im toten Winkel fährt als ein Fahrzeug, das schräg vor einem fährt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Walter
06.11.2009, 22:30 Uhr

Schuldfrage

Hallo Natascha,
ich würde mir auch einen Verkehrsrechtsanwalt!! nehmen und es drauf ankommen lassen.
Je nach Alter der Kinder die hinten gesessen haben, kann man evtl. sich auf die Aussagen der Kinder verlassen. Kinder lügen nicht!!
Gruß Walter

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
08.11.2009, 01:19 Uhr

zu: Schuldfrage

In diesem Fall würde ich auch auf jeden Fall einen Rechtsanwalt nehmen. Und nach der ganzen Sache sofort eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Ohne könnte ein Anwalt Dir seine Dienste verweigern.

Zum Foto ist natürlich blöd, aber ich habe das auch schon selbst erlebt, war nicht schuld, habe in der Aufregung vergessen Fotos zu machen. Aufgrund der Schäden an beiden Wagen war der Unfallhergang aber eindeutig nachvollziehbar. Somit kein Problem. Ach übrigens: Jeder Verbandskasten hat ein Stück Kreide drin zum Anzeichnen des Unfalles auf der Straße. Wichtig dabei: Sind die verunfallten Autos noch fahrtüchtig, nach dem Anzeichnen/Fotografieren diese sofort auf die Seite stellen und die Unfallstelle von gröberen Teilen befreien, damit der Verkehr so schnell wie möglich wieder fließen kann. Warum: Auf die Frage, ob wir die Autos an der Unfallstelle hätten stehen lassen sollen, antwortete der Polizist: "Bloß nicht! Sie können sonst auch für einen Folgeunfall auf Grund eines durch den Unfall verursachten Staus zur Verantwortung gezogen werden." Mein Anwalt bestätigte diese Aussage des Polizisten auch.


Gruß,

diezge

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen geradeaus weiterfahren. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B

Bei einer ausreichenden Verkehrslücke nach rechts wechseln

Geschwindigkeit verringern, Abstand halten und gegebenenfalls anhalten

Beschleunigen und sich zwischen den Fahrzeugen hindurchschlängeln

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-211 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie mit Ihrem LKW beim Durchfahren von engen Durchfahrten beachten?

Dass die Außenspiegel in der angegebenen Fahrzeugbreite berücksichtigt sind

Dass die Außenspiegel über die in den Fahrzeugpapieren angegebene Breite hinausragen

Dass Fahrzeugaufbauten bei unebener Fahrbahn schwanken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-001 / 3 Fehlerpunkte

An einer Straßenbahnhaltestelle steigen Fahrgäste auf der Fahrbahn ein und aus. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie rechts vorbeifahren wollen?

Deutlich Warnzeichen geben und weiterfahren

Warten, wenn Fahrgäste gefährdet oder behindert werden könnten

Vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist und sie auch nicht behindert werden